Haufenweise Ärger

HERSDORF/PRÜM. (fpl) Bei der Verwaltung der Verbandsgemeinde (VG) Prüm gehen immer wieder Beschwerden über die Verunreinigungen privater und öffentlicher Anlagen in der Ortsgemeinde Hersdorf durch Hunde ein.

Die VG Prüm appelliert an das Verantwortungsbewusstsein der Hundehalter und weist darauf hin, dass ein privatrechtlicher Anspruch auf Schadensersatz und auf Unterlassung gegen die Halter besteht. Außerdem werden wiederholt Passanten von streunenden oder frei laufenden Hunden angegriffen. Die VG verweist daher erneut auf die Gefahrenabwehrverordnung vom 30. Juni 2000. Danach gelten Hunde für den Fall als gefährlich, wenn sie Menschen in aggressiver oder gefährlicher Weise angesprungen haben. Als Konsequenzen drohen Maulkorb- und Leinenzwang, die Verpflichtung "zum Nachweis einer Sachkunde zur Haltung gefährlicher Hunde" sowie eine Chipkennung des betreffenden Tieres.

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