Haupttäter geht für Überfall hinter Gitter

Prüm · Wegen eines Raubüberfalls mit gefährlicher Körperverletzung hat das Landgericht Trier drei junge Männer zu Freiheitsstrafen verurteilt (der TV berichtete). Das Trio hatte am Morgen des 20. Juni 2013 in Prüm zwei Jugendliche ausgeraubt und schwer misshandelt.

Eine brutale Tat überschattete im vergangenen Jahr ein Konzert im Rahmen des Prümer Sommers: Raub mit Tritten und Schlägen. Für zwei jugendliche Besucher endete der Konzertbesuch mit einer ambulanten Behandlung im Krankenhaus. Die beiden hatten gegen 4 Uhr in der Nähe der Verbandsgemeindeverwaltung friedlich auf einer Bank gesessen, als sie von drei jungen Männern im Alter von 24, 22 und 18 Jahren angefallen wurden.
Der 24-jährige Haupttäter, erheblich angetrunken, aber Initiator des Überfalls, tat sich dabei durch besondere Brutalität hervor: Er schlug zunächst einen der Jugendlichen nieder und trat dann weiter auf das wehrlos und schreiend am Boden liegende Opfer ein. Erbeutet wurden knapp 40 Euro und zwei Handys. Während die zwei Jüngeren zunächst flüchteten, ging der Älteste kurze Zeit später der Polizei ins Netz. Der 24-Jährige saß seitdem in Untersuchungshaft - ebenso der 22 Jahre alte Mitangeklagte, der wie der 18-Jährige etwas später gefasst werden konnte.Volles Geständnis



Der Überfall brachte dem Trio eine Anklage wegen besonders schweren Raubs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung ein- damit drohte den beiden älteren Angeklagten nach Erwachsenenstrafrecht eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren. Doch so weit kam es vor der Jugendkammer des Landgerichts nicht: Ursprünglich waren drei Verhandlungstage angesetzt - aber es blieb bei nur einem Sitzungstag ohne Zeugen.
Der Grund: Angesichts der klaren Beweislage hatten die Verteidiger Wolfgang Ferner, Martha Schwiering und Christian Hölzer ihren Mandanten ein volles Geständnis ohne Wenn und Aber nahegelegt. Noch vor Verhandlungsbeginn ging die Kammer unter dem Vorsitzenden Albrecht Keimburg in eine einstündige Klausur mit den Verteidigern und mit Staatsanwältin Ina Dirion-Gerdes. Das Ergebnis war eine Vereinbarung, wie sie seit etwa zwei Jahren nach der Strafprozessordung (Paragraf 257c) gesetzlich möglich ist: Danach einigen sich Verteidigung und Anklage auf einen nach oben und unten begrenzten Strafrahmen, wenn der Angeklagte zum vollen Geständnis bereit ist.
Als "schwierigster Fall" erwies sich der siebenfach vorbestrafte deutsche Haupttäter. Der hatte, mit etwa 2,5 Promille Alkohol im Blut, alleine zugeschlagen und getreten. Der Lebensweg des intelligent wirkenden Mannes ist unstet, keine Schulabschlüsse, keine richtige Arbeit, zuletzt ohne festen Wohnsitz und Alkohol sein Hauptproblem. Er erhielt entsprechend der Vereinbarung drei Jahre und zehn Monate Haft, in die eine vorangegangene Haftstrafe auf Bewährung einbezogen ist. Der junge Mann will diese Zeit für eine Handwerksausbildung nutzen. Eher problematisch präsentierte sich auch der aus Serbien stammende 22-jährige Mitangeklagte, der sich ohne Schulabschluss mit Gelegenheitsarbeiten durchschlägt. Er erhielt zwei Jahre Haft auf Bewährung und soll 100 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.Zufälliger Mitläufer


Eine gute Prognose gab es für den Jüngsten im Bunde: Der war 1999 mit den Eltern aus dem Kosovo gekommen. Er hat Realschulabschluss, einen Ausbildungsplatz und gute Referenzen seines Betriebs. Der 18-Jährige wurde zu eineinhalb Jahren Jugendstrafe und einer Geldbuße verurteilt. Er war eher ein zufälliger Mitläufer. Den 24-jährigen Hauptangeklagten hatte er erst kurz vor der Tat kennengelernt.

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