Heroin für die Geburtstagsparty: Zwei junge Männer stehen wegen Drogenschmuggel vor dem Amtsgericht Bitburg

Bitburg/Winterspelt · Der eine hatte 99,5 Gramm Heroin in Form einer Platte in seiner Unterhose versteckt, der andere fuhr das Auto. Dabei wurden sie vom Zoll auf der Autobahn 60 bei Winterspelt erwischt. Der Fahrer des Autos wurde wieder auf freien Fuß gesetzt, sein Mitfahrer allerdings muss für zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis.

Die beiden Männer wirken unbeholfen, fast schüchtern. Sie sind sehr jung und wohnen eigentlich in Frankreich. Vor dem Amtsgericht in Bitburg sind sie gelandet, weil sie mit 99,5 Gramm Heroin im Gepäck vom Zoll auf der Autobahn 60 bei Winterspelt erwischt wurden.

Bevor Staatsanwältin Stefanie Kuknat die Anklage verlesen kann, dauert es eine ganze Weile, bevor überhaupt die Personalien der beiden Angeklagten geklärt sind. Im Vorfeld hat es Ermittlungen gegeben, weil beide falsche Namen - beziehungsweise verschiedene Schreibweisen - angegeben hatten.

Unstetes Leben

Einer der beiden Angeklagten ist 23 Jahre alt und stammt aus Marokko. Vor ungefähr zehn Jahren ist er mit seiner Mutter nach Frankreich ausgewandert. Eine Schule hat er nie besucht, dafür immer viel auf dem Bau gearbeitet. In Frankreich ist er schon mehrfach vorbestraft. Er konsumiert in unregelmäßigen Abständen Marihuana und auch Heroin.
Mit ihm auf der Anklagebank sitzt ein 21-Jähriger, der in Ägypten geboren wurde, das Land allerdings alleine im Alter von neun Jahren verlassen hat. Seine Eltern kennt er nicht. Er lebte bereits in der Türkei, in der Schweiz, in Spanien und in Frankreich. Die Schule besuchte er nur zwei Jahre lang in Spanien. In dieser Zeit hatte er auch ersten Kontakt mit Drogen. Er zog nach Frankreich und schlägt sich seitdem mit Gelegenheitsjobs als Anstreicher durch.
Angeklagt sind die beiden, weil sie "Betäubungsmittel in nicht geringer Menge unerlaubt eingeführt" und mit ihnen Handel getrieben haben sollen (vgl. Paragraf 30 Betäubungsmittelgesetz).

Der 24-Jährige Angeklagte, der mit dem Heroin in Form einer quaderförmigen beigen Platte (siehe Foto), erwischt wurde, zeigt sich geständig. Seine Verteidigerin Anne Bosch fasst für ihn zusammen: Er habe das Geld für den Drogenkauf und das Auto von einer Bekannten bekommen, habe dann das Heroin in den Niederlanden gekauft und in seiner Unterhose versteckt. Die Drogen seien für eine Geburtstagsfeier des Ehemanns der Auftraggeberin bestimmt gewesen.

Da muss Richter Udo May nachhaken: "Welchen Vorteil hat er denn von der Beschaffungsfahrt gehabt?" Über seine Dolmetscherin lässt der Angeklagte wissen: "Die Frau hat gesagt, dass ich zwei bis drei Gramm behalten darf. Es ist noch nicht so lange her, dass ich mit den Drogen angefangen habe."
Großer Gefallen

Es sei ein großer Gefallen gewesen. Da er keinen Führerschein habe, hätte er einen flüchtigen Bekannten gefragt, ob er ihn fahren könne. "Ich habe ihm gesagt, dass ein Fest gefeiert wird. Da hat er schon verstanden", sagt der 24-Jährige.
Sein Fahrer, der 21-jährige Mitangeklagte, hat das anscheinend doch nicht so genau verstanden. Sein Bekannter hätte im versprochen, dass sie in ein Bordell fahren würden. Von Frankreich seien sie nach Saarbrücken gefahren, wo sie in einer Bar gefrühstückt hätten. Von dort seien sie nach Belgien und dann in die Niederlande gefahren. Erst im Laufe der Fahrt sei ihm klar geworden, was sein Bekannter vorhatte: "Er hat dann gesagt, dass wir noch etwas mitnehmen müssen. Ich hatte nicht das Gefühl, dass mich das was angeht." Der 21-jährige gibt zu, dass er Kokain konsumiert habe, aber drei Monate vor der Festnahme wegen seiner Freundin aufgehört habe.

Nicht geringe Menge

Die Menge Heroin, die sein Mitfahrer in der Unterhose von den Niederlanden mitbrachte, war allerdings nicht gering. Richter Udo May verliest das Gutachten über die Zusammensetzung des gefundenen Heroins: "Das Nettogewicht der quaderförmigen beigen Platte beträgt 99,5 Gramm. Darin sind 9,5 Gramm Heroinbase enthalten." Eine nicht geringe Menge liege bei über 1,5 Gramm vor. Damit sei der Grenzwert um ein Sechsfaches überschritten.

Da dem 21-jährigen Fahrer des Autos von der Jugendgerichtshilfe eine Reifeverzögerung attestiert wird, wird er nach Jugendstrafrecht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt und damit aus der Untersuchungshaft entlassen. Er muss Deutschland unverzüglich verlassen.

Wie das passieren soll wird nach der Verhandlung noch angeregt diskutiert. Schließlich sind keine Angehörigen da, die ihn fahren können. Dieses Urteil ist bereits rechtskräftig, da der Angeklagte darauf verzichtete, Rechtsmittel einzulegen.

Für den 24-Jährigen geht es nicht ganz so glimpflich ab: Er muss zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis, da er bereits mehrere Vorstrafen hat und gerade erst auf Bewährung auf freiem Fuß war. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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