Heroinschmuggler muss fünf Jahre hinter Gitter

Trier · Fünf Jahre Freiheitsstrafe – davon zwei Jahre in einer geschlossenen Entziehungsanstalt: Das Landgericht Trier hat am Montag einen 35-jährigen Heroinschmuggler aus dem Landkreis Karlsruhe verurteilt.

Der Täter hatte am 3. April diesen Jahres versucht, über die A 60 bei Niederprüm 342 Gramm Heroin aus den Niederlanden nach Deutschland einzuschmuggeln. Der Täter habe die Drogen hauptsächlich deshalb gekauft, um seine eigene Sucht zu befriedigen, stellte der vorsitzende Richter Armin Hardt fest. Seine Drogensucht, die familiären Umstände und das Geständnis des 35-jährigen Mannes bewegten das Gericht zu einem verhältnismäßig milden Urteil. Denn für den Handel mit Betäubungsmitteln in dieser Größenordnung sieht das Gesetz üblicherweise eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren vor. Die ersten beiden Jahre seiner Haft soll der Schmuggler zunächst in einer geschlossenen Entziehungsanstalt verbringen, wo seine Heroinsucht behandelt werden soll. cmo

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