HINTERGRUND

Bürgermeister Nach der Gemeindeordnung ist in Gemeinden, die einer Verbandsgemeinde angehören, der Bürgermeister ehrenamtlich tätig. Das gilt auch für die Stadt Prüm. Zwar wird auf Landesebene über die Forderung diskutiert, bei verbandsangehörigen Kommunen mit mehr als 5000 Einwohnen hauptamtliche Bürgermeister zuzulassen. Eine entsprechende Änderung ist aber derzeit nicht absehbar.

In Gemeinden mit 5001 bis 6000 Einwohnern wie Prüm erhält der Bürgermeister eine Aufwandsentschädigung von 1671 Euro monatlich. Diese Summe kann per Satzung um bis zu zehn Prozent erhöht werden. Davon hat die Stadt Prüm bisher keinen Gebrauch gemacht. Von der Aufwandsentschädigung ist ein Drittel steuerfrei. Im Dezember wird eine jährliche Sonderzahlung von 1671 Euro fällig.(cus)

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort