HINTERGRUND

Milch-Quote Jeder Milcherzeuger darf nur eine bestimmte Menge Milch produzieren. Für darüber hinaus vermarktete Milch muss er eine Abgabe zahlen. Die Milchquote ist eine Maßnahme im Rahmen der EU-Agrarreform, die die Milch-Überproduktion begrenzen soll.

Jedem Land in der EU steht eine bestimmte Menge an Lieferrechten zur Verfügung. Entsprechend staatlich begrenzt ist auch die Milch-Produktion eines jeden landwirtschaftlichen Betriebs. Ziel ist es, einen Überschuss an Milch zu verhindern, und so den Preisverfall zu stoppen.(ttl)

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