HINTERGRUND

DROGENBESITZ: "Kleine Mengen Hasch oder Gras sind kein Problem" - die landläufige Meinung sitzt einem Irrtum auf: "Besitz und Erwerb sind strafbar", stellt der Prümer Kommissar Erwin Schwarz klar.

"Die Polizei muss in jedem Fall ein Ermittlungsverfahren einleiten. Das kann aber eingestellt werden - wenn es sich um eine geringe Menge zum Eigenverbrauch handelt und keine Fremdgefahr besteht. Es ist eben ein Unterschied, ob jemand zu Hause einen Joint raucht oder auf dem Hahnplatz vor Jugendlichen kifft." "Gering" - das heißt: höchstens zehn Gramm. Aber: "Das ist eine Kann-Bestimmung. Der Staatsanwalt kann das auch verfolgen." Schwarz betont, dass die Toleranz bei der Trierer Justiz durchaus niedriger anzusetzen sei - "besonders, wenn es sich um Wiederholungstäter handelt. Das kann zu deutlichen Geld- oder auch Bewährungsstrafen führen."