HINTERGRUND

Am 3. April 2001 haben die Geschwister Hansen und die Stadt Prüm, vertreten durch Bürgermeister Hansgerd Haas, vor dem Notar Dietrich Knoche einen so genannten Vermächtnisvertrag zum Prümer Adventsblasen unterzeichnet.

Darin heißt es unter anderem: "Wir haben in unserer Heimatstadt Prüm das Prümer Turmblasen zum Advent als Eröffnung der Adventszeit in einer würdigen und christlichen Weise ins Leben gerufen. Es ist uns ein Bedürfnis, dass das Turmblasen auch nach unserem Tode in der Adventszeit in einer würdigen und christlichen Weise weitergeführt wird. Der Längstlebende von uns vermacht der Stadt Prüm mit seinem Tod einen Geldbetrag von 5110 Euro . Dieses Vermächtnis zugunsten der Stadt Prüm erfolgt mit der Auflage , dass die Stadt Prüm den Geldbetrag zur Durchführung des Prümer Turmblasens in der hergebrachten Art und Weise verwenden darf, wie nachstehend geschildert: Es wird jeweils am Samstag vor dem ersten Adventsonntag zwischen 19 und 21 Uhr aufgeführt. Während des Programms finden keinerlei anderweitige Veranstaltungen oder Aktionen im Hahnplatzbereich statt. Bei der Durchführung eines Weihnachtsmarkts am selben Tag darf dieser erst nach Beendigung des Prümer Turmblasens eröffnet werden. Wir, die Geschwister Hansen, nehmen die in dieser Urkunde getroffene Verfügung von Todes wegen zu erbvertraglicher Bindung an. Herr Hansgerd Haas nimmt das Vermächtnis hiermit an. Die Stadt Prüm erklärt sich bereit und versichert, dass die Stadt Prüm die vorstehend angeordneten Auflagen beachten wird." Soweit die notarielle Seite des Prümer Adventsblasens. Was die Kosten angeht, kalkulieren die Geschwister pro Veranstaltung rund 500 Euro ein. 200 Euro bekommt der Musikverein Prüm, der 14 Aktive zur Verfügung stellt. Hinzu kommen Gema-Gebühren sowie die Kosten für Schnittchen und Getränke, die es anschließend in einem Lokal gibt. Zudem backen die Geschwister Hansen für die Musiker zehn Sorten Plätzchen. (mr)

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