Hobbychemiker zahlt Strafe und darf Gewehr behalten

Bitburg · Der Hobbychemiker aus Echtershausen muss nach einem Beschluss des Amtsgerichts eine Geldstrafe von 600 Euro zahlen, bekommt aber eines seiner Gewehre zurück. Seine Experimente könnten den Mann jedoch teuer zu stehen kommen: Die VG Bitburg-Land hat ihm wegen der kostspieligen Großeinsätze bereits mehr als 50 000 Euro in Rechnung gestellt. Bezahlt wurde bislang allerdings nichts.

Bitburg. Der Mann, um den es geht, ist nicht anwesend. Er sei vom "persönlichen Erscheinen entbunden" worden, erklärt die Vorsitzende Richterin Theresa Wilhelmi-Pitsch, die am Donnerstagvormittag alleine mit dem Verteidiger und dem Staatsanwalt darüber berät, wie es mit dem Karabinergewehr der Marke Gallagher weitergeht. Das nämlich gehört dem Angeklagten, und genau das hätte er auch gerne wieder zurück.
Beschlagnahmt wurde der Karabiner mit weiteren Gewehren sowie einer Sammlung an Munition im Nachgang eines Großeinsatzes im April dieses Jahres, den der Hobbychemiker aus Echtershausen mit einem seiner zahlreichen Kellerexperimente ausgelöst hatte. Rund 50 Helfer von der Feuerwehr bis zum Kampfmittelräumdienst waren damals im Einsatz, weil aus dem Keller des Mannes dicker, weißer Rauch gestiegen war. Und dass diese Rauchschwaden für ein unverhältnismäßig hohes Aufgebot an Rettungskräften gesorgt haben, liegt daran, dass der Mann bereits im Sommer 2010 mit einem ebenfalls missglückten Experiment einen Brand verursacht hatte.
Aufgrund der damals nicht eindeutig identifizierbaren Chemikaliensammlung im Keller des 51-Jährigen wurde bei dieser 150-Helfer-Aktion sogar ein Teil der Ortschaft evakuiert.
Finanzielles Nachspiel droht


Doch das ist bei dem Prozess Nebensache. Der Mann hatte Einspruch gegen den Strafbefehl erhoben, der wegen des verbotenen Erwerbs und Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen - eben jene Gewehre sowie eine Nebelgranate und weitere Munition - eine Strafe von 600 Euro vorsieht. Deswegen landete die Angelegenheit vor Gericht. Wie sein Verteidiger erklärt, sei sein Mandant jedoch dazu bereit, das Strafmaß zu akzeptieren, wenn er dafür den (zuvor unbrauchbar gemachten) Karabiner zurückbekomme. Ein Vorschlag, mit dem auch die Richterin und der Staatsanwalt einverstanden sind.
Abgeschlossen sind die beiden Einsätze in Echtershausen damit allerdings noch nicht. Denn die VG Bitburg-Land hat dem inzwischen in den nördlichen Eifelkreis umgezogenen Mann bereits 50 000 Euro für den ersten Einsatz in Rechnung gestellt. Weitere knapp 10 000 Euro sind mit dem zweiten Einsatz verbunden, und auch die soll der 51-Jährige bezahlen. Gegen die bereits zugestellte erste Rechnung hat der Mann jedoch Einspruch eingelegt, so dass nun der Kreisrechtsausschuss darüber beraten muss.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft Trier waren unter den sichergestellten Chemikalien keine verbotenen, weshalb der Hobbychemiker dafür auch strafrechtlich nicht belangt werden kann. Dennoch muss der Mann möglicherweise die Kosten für die teuren Einsätze zahlen: dann nämlich, wenn der 51-Jährige grob fahrlässig gehandelt haben sollte. Diese Frage muss nun der Kreisrechtsausschuss klären.

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