Hohe Geldstrafe, aber keine Haft

Wegen fahrlässiger Tötung muss eine 74-jährige Kölnerin 11 250 Euro zahlen. Bei dem Verkehrsunfall an Ostermontag war ein 74-jähriger Eifeler ums Leben gekommen (der TV berichtete).

Prüm/Brandscheid. Genau sieben Monate liegt der Tag zurück, an dem Mechthild O. (Name von der Redaktion geändert) auf der L 20 zwischen Brandscheid und dem Wintersportgebiet "Schwarzer Mann" unterwegs war. Mit ihrem Mercedes Kombi überholte sie zwei Autos, scherte jedoch nicht schnell genug wieder nach rechts ein. Ausgangs einer lang gezogenen Rechtskurve stieß sie frontal mit dem entgegen kommenden Opel Vectra eines 74-Jährigen aus dem Prümer Land zusammen.Laut Gutachten war Mechthild O. beim Aufprall noch 87 Stundenkilometer schnell, ihr Gegenüber fuhr Tempo 50. Den Aufprall überlebte der Fahrer nicht. Die 74-Jährige retteten der Airbag, Feuerwehren und das DRK Prüm mit Notarzt und Hubschrauber.Bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht Prüm am Donnerstag mit Richter Franz-Josef Triendl kam es zu einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung, jedoch ohne Haftstrafe. Die Kölnerin habe sich beim Überholen verschätzt und als Autofahrerin total versagt, aber nicht vorsätzlich und rücksichtslos gehandelt, hieß es in der Urteilsbegründung.150 Tagessätze à 75 Euro bedeuten eine Geldstrafe von 11 250 Euro. Ab 90 Tagessätzen gilt ein Verurteilter als vorbestraft. Den Führerschein bekam Mechthild O. wieder zurück — selbst fahren will sie vorerst nicht.Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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