Tradition Hüttenbrennen im Eifelkreis darf stattfinden – aber anders

Bitburg/Prüm · Das Hüttenbrennen am Sonntag nach Fastnacht darf zwar stattfinden, aber unter besonderen Bedingungen.

 Enge Zusammenkünfte – wie hier beim Hüttenbrennen in Bickendorf in einem der vergangenen Jahre – dürfen dieses Jahr nicht stattfidnen. Das Hüttenbrennen aber schon.  Fotos: W.Kootz

Enge Zusammenkünfte – wie hier beim Hüttenbrennen in Bickendorf in einem der vergangenen Jahre – dürfen dieses Jahr nicht stattfidnen. Das Hüttenbrennen aber schon.  Fotos: W.Kootz

Foto: tv/W.Kootz

Stell dir vor, es ist Hüttenbrennen, und nur wenige gehen zusammen hin: Das wird in diesem Jahr wohl so sein. Denn das Austreiben des Winters mit einem großen Feuer am ersten Sonntag nach Fastnacht soll, wenn es überhaupt stattfindet, in diesem Jahr ganz anders ausfallen. Und das alles wegen Corona. Daher weist die Kreisverwaltung darauf hin, dass am 21. Februar besondere Regeln gelten. Das Abbrennen eines Feuers sei in Abstimmung mit der Gemeinde nur unter Berücksichtigung der Regeln möglich. Also: Einhaltung von Abständen, kein Konsum alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum, keine engen Zusammenkünfte.

Angekündigt haben bereits Bickendorf und Bitburg, dass dort das Hüttenbrennen stattfinden wird.

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