Hunde auf Friedhöfen verboten

Bitburg. (red) Aus aktuellem Anlass weist die Stadtverwaltung Bitburg ausdrücklich darauf hin, dass das Mitführen von Tieren - außer von Blindenhunden - auf den städtischen Friedhöfen verboten ist.

In der letzten Zeit sind vermehrt Beschwerden bei der Stadtverwaltung eingegangen, dass verschiedene Personen bei einem Besuch auf dem Friedhof ihre Hunde mitführen. Es wurde mehrmals festgestellt, dass die Tiere ihr "Geschäft" auf Gräbern verrichteten. Laut der Friedhofssatzung der Stadt Bitburg vom 4. Dezember 2003 ist es nicht gestattet, Tiere - ausgenommen Blindenhunde - mitzuführen. Wer gegen diese Vorschrift vorsätzlich oder fahrlässig verstößt, kann mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro bestraft werden.

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