"Ich gehe zum Verfassungsgericht"

Ein Thema, das bewegt: Die TV-Berichterstattung über den Antrag eines Eifelers, das Kreuz in einem Sitzungssaal des Bitburger Amtsgerichts während seiner Verhandlung abzuhängen, hat für viele Leser-Reaktionen gesorgt. Nun gibt es eine neue Entwicklung. Der Gerichtstermin soll in einem Dienstzimmer ohne Kreuz stattfinden. Doch auch damit ist der Antragsteller nicht einverstanden.

 Das Kreuz – gehört es in Gerichtssäle oder nicht? Vielleicht wird sich sogar das Verfassungsgericht damit beschäftigen. Foto: dpa

Das Kreuz – gehört es in Gerichtssäle oder nicht? Vielleicht wird sich sogar das Verfassungsgericht damit beschäftigen. Foto: dpa

Bitburg. Dutzende Leserbriefe, ein Stapel Bürger-Reaktionen auf dem Scheibtisch von Werner von Schichau, Leiter des Bitburger Amtsgerichts, und sogar Teil einer Predigt: Die Frage, ob Kreuze in Gerichtssälen hängen sollten oder nicht, hat für ein großes Echo gesorgt. Der Mann aus der Verbandsgemeinde Bitburg-Land, der den Antrag gestellt hatte, dass während seiner Scheidungs-Vorverhandlung das Kreuz im Sitzungssaal abgehängt werden sollte, hat eine Lawine losgetreten. Seine Begründung: Er sei aus der Kirche ausgetreten, und das Kreuz verstoße gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Richter bestimmen den Verhandlungsort

Nun hat das Gericht seine Verhandlung von einem Sitzungssaal in ein Dienstzimmer verlegt. In der schriftlichen Einladung heißt es: "Das Gericht weist darauf hin, dass sich im Zimmer 103 b kein Kreuz befindet."Der Mann aus der Eifel, der ein Gericht mit Kreuz als befangen und nicht neutral ansieht, ist auch mit dieser Entscheidung nicht einverstanden: "Wo ist denn hier die Öffentlichkeit? Ich werde stigmatisiert und diskriminiert, als hätte ich Aussatz", sagt er. Ganz anders sieht das der Leiter des Amtsgerichts. "Ich habe den Richtern nicht vorzuschreiben, wo ihre Verhandlungen stattfinden sollen. Sie können sich die Zimmer selbst aussuchen", erklärt Werner von Schichau die Vorgehensweise in seiner Behörde. Ob in den Dienstzimmern Kruzifixe hängen oder nicht, das sei ganz allein Sache der Richter. In den Gerichtssälen sieht das anders aus. Da hat laut Justizministerium in Mainz der Behördenleiter darüber zu entscheiden. Und von Schichau hat sich bekanntlich für die Kreuze ausgesprochen.Scheidungsverfahren nicht öffentlich

In der Verlegung der Verhandlung sieht von Schichau weder ein Nachgeben auf den Antrag, die Kreuze abzuhängen, noch eine Diskriminierung: "Ich bleibe bei dem, was ich entschieden habe. Die Kreuze bleiben in den Bitburger Gerichtssälen hängen."Von Schichau kontert auch den Vorwurf, dass die Güteverhandlung zu Unrecht unter Ausschluss der Öffentlichkeit sei: "Ein Scheidungsverfahren ist sowieso nicht öffentlich." Der Eifeler möchte diese Entscheidung nicht hinnehmen und kündigt bereits den nächsten Schritt an: "Ich gehe zum Verfassungsgericht. Dort wird man mir Recht geben."

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