"Ich habe mich schlecht verhalten"

Trier/Waxweiler/Daun · Vier Jahre und zehn Monate Freiheitsstrafe lautet das Urteil gegen einen 37-Jährigen vor dem Trierer Landgericht. Ihm werden unter anderem Überfälle auf Getränkemärkte und Autodiebstähle vorgeworfen. Sein Geständnis wird strafmildernd gewertet.

 Ein 37-Jähriger ist unter anderem für den Überfall auf diesen Markt in Waxweiler zu vier Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. TV-Foto: Archiv/Christian Brunker

Ein 37-Jähriger ist unter anderem für den Überfall auf diesen Markt in Waxweiler zu vier Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. TV-Foto: Archiv/Christian Brunker

Trier/Waxweiler/Daun. Die Liste der Straftaten, die dem 37-Jährigen zur Last gelegt werden, ist lang. Laut Anklageschrift, die Staatsanwältin Stephanie Matthies beim Prozess vor dem Landgericht Trier vorträgt, hat er gemeinsam mit einem Komplizen, der bereits in einem anderen Verfahren in Zweibrücken zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, im Jahr 2012 zwei Autos gestohlen. In beiden Fällen hatten die Autobesitzer ihr Fahrzeug an einer Tankstelle unverschlossen mit Zündschlüssel stehen gelassen, als sie ins Kassenhaus gingen.
In Waxweiler (VG Arzfeld) hatten der Angeklagte und sein Begleiter Ende April 2012 einen Getränkemarkt überfallen und 1144 Euro erbeutet.
Dabei hatte der Komplize des Angeklagten eine allerdings nicht geladene Gaspistole, um seiner Forderung nach Bargeld Nachdruck zu verleihen. Maskiert waren die Männer bei dem Überfall nicht. Den zuvor gestohlenen Ford Focus hatten die beiden mit falschen Kennzeichen als Fluchtfahrzeug genutzt.
Bei einem weiteren Überfall auf einen Getränkemarkt in Nordrhein-Westfalen im Mai 2012 erbeuteten sie 1850 Euro. Neben diesen Straftaten zählt die Staatsanwältin noch mehrere Fälle auf, in denen die beiden Männer getankt, aber das Benzin nicht bezahlt hatten. Da der Angeklagte kein Deutsch spricht, hilft eine Dolmetscherin beim Übersetzen. Aufmerksam hört der 37-Jährige ihr zu und beantwortet bereitwillig alle Fragen. Zum Beispiel nach seinem Lebenslauf.
Der Angeklagte berichtet, dass er beim Vater aufgewachsen ist. Bereits mit 18 hat er geheiratet, weil seine Frau ein Kind erwartete. Durch die Schwiegereltern kam er erstmals jeweils für drei Monate als Erntehelfer nach Deutschland. "Ich wollte Geld verdienen und etwas sparen", sagt er. Um das mit dem Sparen zu beschleunigen, habe er angefangen, Autos zu stehlen, gibt er zu. Dadurch folgten schon in seinem Heimatland Aufenthalte im Gefängnis, wo er eine Ausbildung als Tischler absolvierte.
Auch danach ging es wechselvoll zu in seinem Leben. Die Ehe zerbrach, er lebte zwei Jahre auf Mallorca mit einer Spanierin. Gelegenheitsjobs und Haftstrafen bestimmten weiterhin sein Leben.
2012 ging er wieder nach Deutschland. Dort kam es dann zu den Taten, für die er sich jetzt verantworten muss. Festgenommen wurde er schließlich in den Niederlanden, wo er ebenfalls mit einem gestohlenen Wagen unterwegs war. Wegen des umfassenden Geständnisses kann Richter Armin Hardt auf Zeugenbefragungen verzichten.
Urteil ist noch nicht rechtskräftig


Sowohl Staatsanwältin Stephanie Matthies als auch Verteidiger Thomas Roggenfelder machen in ihren Plädoyers deutlich, dass dies strafmildernd zu werten sei. Außerdem spreche für den Angeklagten, dass nicht er, sondern sein Komplize die Waffe bei sich gehabt habe und die Gaspistole bei den Überfällen nur gezeigt, aber nicht direkt auf Menschen gerichtet wurde. Als strafverschärfend wurde allerdings gewertet, dass der 37-Jährige vorbestraft ist.
Der nutzt die Gelegenheit zum letzten Wort vor der Urteilsverkündung. "Ich schäme mich und möchte mich entschuldigen. Ich habe mich schlecht verhalten", sagt er.
Eine Woche hat er noch Zeit, um gegen das Urteil von vier Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe Revision einzulegen.

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