Ich will hier weg: Eifelkreise befreien 51 verwahrloste Pferde aus schlechter Haltung

Bitburg/Daun · Verwahrloste Pferde gerettet: Die Veterinärämter der beiden Eifelkreise haben allein dieses Jahr insgesamt 51 Tiere ihren Besitzern entzogen. Die Vierbeiner haben mittlerweile ein neues Zuhause gefunden, den Haltern drohen Bußgelder oder strafrechtliche Ermittlungsverfahren.

Ich will hier weg: Eifelkreise befreien 51 verwahrloste Pferde aus schlechter Haltung
Foto: Nicolas Armer (e_eifel )

Struppiges Fell, brüchige Hufe, bis auf die Knochen abgemagert: Sieht ein Pferd so aus, wird es mehr gequält als geliebt. Wer seine Tiere derart vernachlässigt, der hat früher oder später das Veterinäramt vor der Tür - oder auf der Weide.

Nimmt die Behörde die Tiere dann mit, ist das bereits das letzte Mittel: Sie greift erst dann durch und holt die Pferde aus ihrer Not heraus, wenn der Halter Mängel in der Unterbringung oder bei der Pflege trotz Aufforderung nicht beseitigt.

Genau das ist in der Eifel dieses Jahr allerdings bereits mehrfach passiert. Auf TV-Anfrage bestätigen die Verwaltungen des Eifelkreises Bitburg-Prüm und des Vulkaneifelkreises, dass bislang insgesamt 51 Pferde aus Tierschutzgründen ihren Haltern entzogen worden sind. Vier Halter waren betroffen, in jedem Kreis zwei.
Das Veterinäramt des Vulkaneifelkreises hat insgesamt 28 Pferde befreit. "Die Halter waren vorher hier nicht bekannt", sagt Pressesprecherin Verena Bernardy.

Etwas anders die Situation im Eifelkreis: Neben einem Einzelfall habe man dort noch einer Halterin, die an drei Standorten Pferde hält, insgesamt 22 Tiere weggenommen. "Teilweise war der Ernährungs- und Pflegezustand der Tiere so defizitär, dass ein Verbleiben beim Halter ausgeschlossen war, teilweise lag es an der baulichen Beschaffenheit der Stallungen", sagt Heike Linden, Pressesprecherin beim Eifelkreis. "Und in einem Fall war zudem eine angeordnete Bestandsreduktion zu vollziehen."

Wo der Halter selbst uneinsichtig ist, helfen tierliebe Bürger den Ämtern umso mehr: Ihnen falle es häufig zuerst auf, wenn es einem Tier in seinem Stall nicht gut geht. Aber auch bei Kontrollen stellt das Veterinäramt immer wieder Mängel in der Tierhaltung fest. Und geht es nicht mehr anders, darf die Behörde die Pferde dort rausholen - auf Grundlage des Tierschutzgesetzes (siehe auch Extra).

"Die Tiere werden dann anderweitig untergebracht", sagt Heike Linden. "Die Kosten dafür übernimmt zunächst die Verwaltung und stellt sie dann dem Tierhalter in Rechnung."

Später werden die Pferde versteigert - so ist es auch den jetzt geretteten Tieren ergangen: Sie haben bei einer Auktion in Reuth neue Besitzer gefunden. Bei diesen sollen sie es besser haben, weshalb "die neuen Tierhalter der Überwachung des örtlich zuständigen Veterinäramts" unterliegen, sagt Verena Bernardy.

Die ehemaligen Besitzer müssen nun mit Konsequenzen rechnen. Gegen sie "sind strafrechtliche Ermittlungs- beziehungsweise Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet", sagt Heike Linden. Das Strafmaß richte sich nach dem Tierschutzgesetz (siehe Extra). Werde dem einstigen Besitzer ein Tierhalteverbot auferlegt, sagt Heike Linden, dürfe er sich künftig zudem keine neuen Pferde mehr anschaffen.Extra

Pferdehalter, die gegen das Tierschutzgesetz verstoßen, müssen mit Konsequenzen rechnen. Nach Paragraf 16 darf das Veterinäramt die Tiere beschlagnahmen. Paragraf 17 besagt: Wer ein Tier ohne vernünftigen Grund tötet, ihm erhebliche Schmerzen oder ein länger anhaltendes Leiden zufügt, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe belangt werden. Ob eine Straftat vorliegt, entscheidet die Staatsanwaltschaft. Bei Ordnungswidrigkeiten sind Bußgelder bis zu 25 000 Euro möglich (Paragraf 18 des Tierschutzgesetzes). eib

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