Im Eifelkreis sind Teenager nur bedingt mobil - Hürden für unbegleitetes Fahren ab 17 sind hoch

Bitburg/Prüm · Keine Busse, keine Bahn: Jugendliche, die auf dem Land leben, haben es oft schwer, auf akzeptablem Weg ihre Ausbildungsstätte zu erreichen. Eine Möglichkeit wäre, dass sie schon mit 17 Jahren alleine Auto fahren dürfen. Doch dafür eine Sondergenehmigung zu bekommen, scheint in Rheinland-Pfalz fast unmöglich zu sein.

Den 24. November wird Christoph Tix aus Prüm so schnell nicht vergessen. Denn das war der bisher einzige Tag, an dem in der Eifel Schnee fiel. Der 16-Jährige macht bei einem großen Supermarkt in Hillesheim eine Ausbildung zum Fachverkäufer im Lebensmittelhandel, Schwerpunkt Fleischerei. Die Ausbildung macht ihm großen Spaß. Doch weniger lustig ist sein Weg zu seiner Arbeitsstelle.

Da es zwischen Prüm und Hillesheim keinen Öffentlichen Nahverkehr gibt und auch kein Arbeitskollege in der Nähe wohnt, fährt Christoph mit einem Leichtkraftrad jeden Tag 24 Kilometer - eine Strecke - zum Arbeitsplatz. "Das ist eine Notlösung", sagt seine Mutter Birgit Tix, die ihren Sohn nicht fahren kann, weil sie mit zwei Jobs im Schichtdienst voll beschäftigt ist. Auch ihr Ex-Mann, der selbstständig ist, kann nicht regelmäßig zweimal am Tag zwei Stunden für den Fahrdienst abzwacken.
Am 24. November gab es den ersten Vorgeschmack, wie es bei einem harten Winter sein könnte. Besorgt hatte Birgit Tix um 20 Uhr ihren Sohn angerufen, um ihn abzuholen. "Auf dem Parkplatz des Supermarktes lag da aber noch nicht viel Schnee - und ich dachte, ich pack' das", erzählt Christoph Tix.

Ein Irrtum, wie sich herausstellt. Schon beim Ortsausgang stürzt er zum ersten Mal, prellt sich die Hüfte. An seinem Moped brechen Teile der Verkleidung ab. Er fährt weiter und stürzt später ein zweites Mal. Gut zwei Stunden braucht er für die Heimfahrt. Zu Hause liegen derweil die Nerven blank.

Birgit Tix hatte zuvor bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm angefragt, ob diese ihrem Sohn vorzeitig eine Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B aus beruflichen Gründen erteilte. "Als wir Teenager waren, gab es das gar nicht so selten. Meine Freundin hatte zum Beispiel so einen Streckenführerschein", erinnert sie sich.

Doch die Zeiten haben sich geändert. Zuungunsten der jungen Menschen. So wird ihr mitgeteilt, dass "es in einem in weiten Teilen ländlich strukturierten Flächenland wie Rheinland Pfalz ‚normal‘ ist, dass in einem Dorf keine Ausbildungsstelle vorhanden ist, (…) sondern zum Teil erhebliche Entfernungen zurückgelegt werden müssen, um die Arbeitsstelle zu erreichen. Für Jugendliche ist auch selbstverständlich, dass dies zum Teil mit großen Mühen mit ÖPNV, Mofa, Leichtkraftrad, Fahrten durch Eltern/Verwandte oder Zimmernahme geregelt wird."
Neben einem medizinisch-psychologischen Gutachten (MPU, 136,14 Euro Kosten) erhebt die Kreisverwaltung eine Gebühr von 250 Euro, zahlbar auch bei Ablehnung, um den Antrag zu prüfen.

"Die hohen Gebühren haben uns abgeschreckt", sagt Birgit Tix, die über die hohen Auflagen enttäuscht ist. "Mein Sohn lernt einen Handwerksberuf und möchte gerne im ländlichen Raum bleiben. Da muss es doch eine Lösung geben, dass er von A nach B kommt." Beim nächsten Schneefall oder Glatteis wird sie die Fahrten organisieren - aber das wird ein Kraftakt werden. "Sein Vater und ich werden uns freinehmen müssen,und im Notfall werden wir den Opa einspannen."
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Dringender Handlungsbedarf
Ist es für Eltern zumutbar, zwei Stunden am Tag ihre Kinder durch die Gegend zu karren, damit sie an ihre Ausbildungsstelle kommen? Ist es zumutbar, einen 16-Jährigen alleine in eine Wohnung zu stecken oder ihn bei Kälte, Schnee und Regen im Dunkeln zu Tag- und Nachtzeiten mit dem Mofa 25 Kilometer weit durch die Prärie zu schicken? Nein. Ist es nicht. Die anderen Verkehrsteilnehmer sollen vor den jungen Fahranfängern geschützt werden - aber wer schützt denn die jungen Fahrer auf ihren Mofas auf ihrem Weg zur Arbeit? Die Regelungen der Fahrerlaubnis-Verordnung gelten für alle Bundesländer gleichermaßen, deren Ausführung liegt allerdings in der Zuständigkeit der Länder. Nur so ist zu erklären, dass es in Nordrhein-Westfalen deutlich einfacher ist, eine Sondergenehmigung zu bekommen. Es besteht bei diesem Thema dringend Handlungsbedarf, wenn man die ländliche Region für junge Menschen attraktiv halten möchte. s.glandien@volksfreund.deExtra

Joachim Streit, Landrat des Eifelkreises Bitburg-Prüm, hatte 2013 zusammen mit sieben weiteren Landräten den Führerschein mit 16 gefordert. Warum macht es ausgerechnet seine Behörde den 17-Jährigen selbst so schwer, eine Sondergenehmigung zu erhalten? Joachim Streit: "Da das heutige Gesetz als Schutzzweck der Norm nicht den jugendlichen Verkehrsteilnehmer, sondern die anderen Verkehrsteilnehmer hat, die vor zu unerfahrenen, minderjährigen Autofahrern geschützt werden sollen, sehen die Rechtsprechung und die Vorgaben des Landes eine enge und restriktive Auslegung leider vor. Solange die jetzige Rechtslage besteht, würde sich die Kreisverwaltung bei Unfällen schadensersatzpflichtig machen, sowohl gegenüber Dritten als auch gegenüber dem Minderjährigen. Im schlimmsten Fall wäre bei einem Todesfall sogar der Mitarbeiter der Kreisverwaltung wegen fahrlässiger Tötung strafrechtlich zu belangen. Man sieht das am Trierer Baumfall, wo eine nicht beachtete allgemeine Verkehrssicherungspflicht bereits zur Straftat des Mitarbeiters führte. Im Straßenverkehrsrecht ist dieser Haftungszusammenhang noch enger und deutlicher nach der heutigen Rechtslage. Deshalb muss das Gesetz zugunsten der Minderjährigen erst geändert werden, aber es kann nicht sein, dass dies auf dem Rücken der Mitarbeiter ausgetragen wird. Das kann und wird auch sicherlich niemand verlangen." snExtra

Das Land Rheinland-Pfalz handhabt die Bewilligung von Ausnahmen vom Mindestalter äußerst restriktiv, teilt die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm mit. Im Rahmen der Antragstellung ist zum Beispiel nachzuweisen, dass die Beförderung durch Eltern, Familienangehörige, Arbeitskollegen oder die Mitnahme durch Fahrgemeinschaften nicht möglich ist; dass es keinen ÖPNV gibt oder die Benutzung eines Mopeds unzumutbar ist sowie keine Wohnung am Ausbildungsort angemietet werden kann. Nur wenn keine dieser Varianten greift, kann eine vorzeitige Fahrerlaubnis in Betracht kommen. In 2014 und 2015 wurde im Eifelkreis keine Sondergenehmigung erteilt. Gleiches Bild im Vulkaneifelkreis. Dort wurde ebenfalls in den vergangenen beiden Jahren keine ausgestellt. Laut Joachim Winkler, Pressesprecher des rheinland-pfälzischen Innenministeriums, wurden in den vergangenen zwei Jahren in Rheinland-Pfalz schätzungsweise jeweils weniger als 20 Sondergenehmigungen erteilt. "Es sind überwiegend Aspekte der Verkehrssicherheit der Grund für die strengen Ausnahmeregelungen." Zum Vergleich: Im Kreis Euskirchen (Nordrhein-Westfalen) wurden im vergangenen Jahr 110 Anträge gestellt, davon 60 genehmigt, und in diesem Jahr wurden 98 Anträge gestellt, davon 53 genehmigt, teilt Swen Weißer von der Pressestelle mit. Die Bearbeitung des Antrags kostet dort 47,70 Euro, mit MPU nur zehn Euro mehr. sn