Im Umfeld des Wetterradars Neuheilenbach wird kein Windrad geduldet

Koblenz/Neuheilenbach · Beeinträchtigen Windkraftanlagen im Umfeld die Funktion des Wetterradars in Neuheilenbach? Der Deutsche Wetterdienst zumindest ist davon überzeugt und klagt deshalb gegen die vom Kreis erteilten Baugenehmigungen für drei Anlagen bei Matzerath und Eilscheid. In Trier wurde die Klage in erster Instanz abgewiesen, heute verhandelt nun das Oberverwaltungsgericht Koblenz darüber - eine Verhandlung, die in der deutschen Windkraftbranche mit Spannung verfolgt wird.

Foto: Uwe Hentschel (uhe) ("TV-Upload Hentschel"

Koblenz/Neuheilenbach. Hermann-Josef Philipps ist aufgeregt. Und das nicht ohne Grund. "Das wird ein heißes Ding", sagt der Windkraftanlagenbetreiber mit Blick auf den Termin, der am heutigen Mittwoch seinen Kalender blockiert. Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz verhandelt in zweiter Instanz über eine Klage des Deutschen Wetterdiensts (DWD). Konkret geht es dabei um das vom DWD betriebene Wetterradar in Neuheilenbach und drei geplante Windkraftanlagen, die in rund elf Kilometern Entfernung bei Matzerath und Eilscheid entstehen sollen.
Die Kreisverwaltung hat dazu bereits die Baugenehmigungen erteilt. Und gegen diesen Verwaltungsakt richtet sich die zunächst beim Verwaltungsgericht Trier eingereichte Klage. Der DWD wirft der Kreisbehörde vor, die Anlagen genehmigt und dabei die vom Wetterdienst festgelegte Höhenbegrenzung in der 15-Kilometer-Schutzzone um das Wetterradar missachtet zu haben. Laut Wetterdienst ist die Einhaltung dieser Schutzzone wichtig, da durch die Bewegungen der Rotorblätter Störsignale verursacht werden können.Fehlechos durch Windräder


Die Verwaltungsrichter in Trier haben diese Klage im Frühjahr abgewiesen. Zwar stehe fest, "dass die störungsfreie Funktion des Wetterradars durch die Windkraftanlagen beeinträchtigt würde, weil es zu Fehl echos komme", hieß es in der Urteilsbegründung. Jedoch habe der bei der Verhandlung anwesende Gutachter "sowohl in seinem Gutachten als auch in der mündlichen Verhandlung überzeugend dargelegt, dass den zu erwartenden Fehlermeldungen durch eine geeignete Veränderung der Datenverarbeitung des Wetterdienstes entgegengewirkt werden könne".
Dieser Gutachter wird heute auch bei der Verhandlung in Koblenz anwesend sein. Genau wie Hermann-Josef Philipps. Er ist Mitgeschäftsführer der C4-Gesellschaft zur Förderung regenerativer Energien, die für das in Matzerath geplante Windrad zuständig ist. "Das ist das erste Mal, dass der DWD gegen eine bereits erteilte Baugenehmigung vorgeht", sagt Philipps. "Und das Ergebnis wird von essentieller Bedeutung für die gesamte Windenergie in Deutschland sein", fügt er hinzu. Sollten die Richter in Koblenz zu einem ähnlichen Ergebnis wie das Verwaltungsgericht Trier kommen, hätte das Auswirkungen auf die Schutzzonen sämtlicher Wetterradare in Deutschland, so Philipps.
Auch im Eifelkreis blockiert die Einrichtung des Deutschen Wetterdiensts nicht nur die drei bereits genehmigten Anlagen, sondern lähmt seit Jahren auch die Ausweisung neuer Windkraftstandorte.
Vor allem in der VG Bitburger Land, wo ein weiteres technisches Gerät für Probleme sorgt: das von der Deutschen Flugsicherung betriebene Drehfunkfeuer bei Nattenheim, das inzwischen ebenfalls Juristen mit Arbeit versorgt.
Ähnlich wie der Wetterdienst wirft auch die Deutsche Flugsicherung dem Eifelkreis vor, die Errichtung und den Betrieb eines Windrads genehmigt und damit die Schutzzone um das Drehfunkfeuer (15 Kilometer) missachtet zu haben. Über eine beim Verwaltungsgericht Trier eingereichte Klage sollte eigentlich bereits am vergangenen Montag verhandelt werden. Der Termin wurde aber auf den 18. Januar 2016 verschoben.