Im Zweifel für den Angeklagten

Prüm · Drei Frauen beschuldigen einen 44-Jährigen des Schmuckdiebstahls. Das Amtsgericht Prüm hat ihn nach den Aussagen seiner Ex-Freundinnen gestern freigesprochen.

Prüm. Ein Komplott dreier Damen aus gekränkter Liebe? Oder doch die dreiste Tat eines charmanten Eifel-Casanovas mit flinken Fingern? Abschließend lässt sich kaum klären, womit es das Amtsgericht Prüm bei der Verhandlung gegen einen 44-Jährigen Schleidener gestern zu tun hatte. Eine Ex-Freundin hatte ihn angezeigt, weil er ihr Schmuck im Wert von 1200 Euro gestohlen haben soll. Zwei weitere ehemalige Lebensgefährtinnen bezeugten den Diebstahl.
Richter Felix Heinemann fällte sein Urteil mit Bedacht: "Freispruch für den Angeklagten." Es gebe zu viele offene Punkte, begründete Heinemann das rechtskräftige Urteil. Damit schloss er sich der Sicht der Staatsanwaltschaft an - im Zweifel für den Angeklagten.
Bei einer Wohnungsrenovierung habe der Mann die Chance zum Diebstahl gehabt und genutzt, erklärte die vermeintlich bestohlene 36-Jährige vor Gericht. Die Hallschlagerin hat einen gemeinsamen Sohn mit dem Beschuldigten. Ausgerechnet dem Kind sei eine sehr liebgewonnene Goldkette entwendet worden. Bei einer telefonischen Aussprache mit einer ehemaligen Lebensgefährtin des Schleideners habe die Vorgängerin nebenbei erwähnt, dass der Mann ihr um die Karnevalszeit herum eine Kette schenken wollte. "Ein hässliches Stück, das ich nicht annahm", bemerkte die 37-Jährige in ihrer Aussage. Ausgerechnet in dem Schmuckstück erkannte die 36-Jährige beim Telefonat die Kette ihres Kindes wieder. "Widerlich ist das. Sein eigenes Kind zu bestehlen", zürnte sie in ihrer Aussage. Obwohl die Frauen nach übereinstimmenden Angaben vor dem Telefonat ein "sehr angespanntes Verhältnis" zueinander hatten, sprachen sie sich ab, um den Ex zu überführen. Gemeinsam konfrontierten sie ihn in seiner Wohnung mit den Vorwürfen und wollen auch eine der Ketten dort gefunden haben. Eine dritte ehemalige Freundin sagte aus, ihr sei ebenfalls die Kette des Kindes als Geschenk offeriert worden, sie habe aber abgelehnt. Eine spätere Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten brachte keine Ergebnisse. Der Beschuldigte bestritt die Vorwürfe.
Teils deckten sich die Aussagen, in Details wichen sie aber erheblich voneinander ab. "Ob das bewusste Falschaussagen waren, weiß ich nicht. Die Zweifel reichen aber aus für einen Freispruch", betonte der Richter. aff

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