„In drei Sekunden liegst du am Boden“

Prüm · Weil sie gemeinsam einen 16-jährigen Schüler vor einer Prümer Kneipe geschlagen und getreten haben, hat das Prümer Amtsgericht einen 23 Jahre alten Mann und seinen 22 Jahre alten Bruder wegen gefährlicher Körperverletzung zu zehn und acht Monaten Haft verurteilt.

 Mit einem Faustschlag schickte der Angeklagte sein Opfer zu Boden.

Mit einem Faustschlag schickte der Angeklagte sein Opfer zu Boden.

Foto: Symbolbild: Fritz-Peter Linden

Komplizierte Aufarbeitung einer Schlägerei vor einer Prümer Kneipe: Ein 16-Jähriger geht - angegriffen von zwei Eifeler Brüdern - zu Boden, berichtet nachher von Schlägen und Tritten. Mit insgesamt neun Zeugen versucht der Vorsitzende Richter Felix Heinemann im Prümer Amtsgericht aufzuklären, was sich um 3 Uhr morgens am 2. September 2012 zugetragen hat.

Laut Anklage der Staatsanwaltschaft soll der ältere der Brüder einen 16-Jährigen Schüler provoziert haben. Im Laufe der Auseinandersetzung habe er ihn dann mit der Faust ins Gesicht geschlagen, sodass der Schüler zu Boden ging. Danach habe er zusammen mit seinem Bruder auf das Opfer eingetreten.
Den Faustschlag gibt der Angeklagte in seiner Vernehmung zu. Der groß gewachsene 16-Jährige habe aber lautstark Streit gesucht, worauf er entgegnet habe: "In drei Sekunden liegst du am Boden." Daraufhin sei der Schüler auf ihn losgegangen und er habe sich mit "einem einzigen Schlag" zur Wehr gesetzt. Und auch sein Bruder will den Schüler nicht angegriffen haben, als dieser am Boden lag. "Ich habe ihn nur am Nacken gepackt und weggezogen", sagt er.

Das Opfer schildert den Vorgang anders. Nicht er habe provoziert, sondern er sei angemacht worden. Das habe er zunächst ignoriert, doch als er geschubst worden sei, habe er zurückgeschubst. Danach sei er durch den Faustschlag zu Boden gegangen. Was dann genau passiert sei, daran könne er sich nicht mehr erinnern. Er habe noch einen Schlag gegen den Hinterkopf bekommen. Ob er getreten worden sei, wisse er nicht. Bei seiner Vernehmung vor der Polizei hatte er sich noch deutlich detaillierter geäußert und auch von Tritten berichtet.
Auch die anderen Zeugen - allesamt aus seinem Freundeskreis - tragen mit ihren Aussagen nicht viel zur Aufklärung bei. Mal ist von zehn bis zwölf Tritten ins Gesicht die Rede, mal waren es nur einer bis zwei. Gegen die Tritte spricht, dass der Schüler - glücklicherweise - nur geringe Verletzungen davon getragen hat: Schürfwunden an den Händen, eine Rötung im Nackenbereich. Auf den Fotos vom Tag danach sind keine Blutergüsse im Gesicht zu erkennen.

Auch wenn am Ende der genaue Tatverlauf nicht rekonstruiert werden kann: Für den Vorsitzenden Richter ist die Beweislage zumindest so klar, dass er den älteren Bruder zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten und seinen jüngeren Bruder zu acht Monaten verurteilt. Angesichts ihrer einschlägigen Vorstrafen könne die Haft auch nicht zur Bewährung ausgesetzt werden - das hatten die beiden Verteidiger beantragt. Gerade diese Aktionen, bei denen noch auf das am Boden liegende Opfer eingetreten werde, kämen immer häufiger vor und hätten leicht schlimme Folgen, sagt Richter Heinemann. "Dem müssen wir einen Riegel vorschieben."
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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