In eine ungewisse Zukunft

Bitburg/Meckel/Dockendorf · Demnächst läuft für die ersten Biogasanlagen im Eifelkreis die Einspeisevergütung aus. Wie geht es dann weiter?

 Die Biogasanlage in Meckel.

Die Biogasanlage in Meckel.

Foto: Úwe Hentschel

Von den landesweit rund 160 Biogasanlagen steht mehr als ein Drittel im Eifelkreis. Die meisten dieser Anlagen sind zwischen 2009 und 2011 ans Netz gegangen, einige aber auch deutlich früher. Wie zum Beispiel die der Familie Endres aus Meckel. 2001 wurde dort die Biogasanlage in Betrieb genommen. Seitdem wird in Meckel mit Hilfe von Biogas Strom erzeugt und ins Netz eingespeist. Die Abwärme, die bei der Stromerzeugung entsteht, wird ebenfalls genutzt. Über ein Nahwärmenetz versorgt die Familie ihren eigenen Hof, aber auch weitere Wohnungen, eine Gaststätte, das Feuerwehrgerätehaus und das Dorfgemeinschaftshaus. „Wir hatten durchaus auch schwierige Jahre“, sagt Betreiber Thomas Endres, „doch mittlerweile läuft die Anlage sehr gut.“ Die Milchkühe wurden abgeschafft, und stattdessen hat sich der Hof ganz auf Biogas spezialisiert. „Das reicht, um davon leben zu können“, sagt der Landwirt. „Ob es allerdings nach 2021 immer noch reichen wird, müssen wir sehen.“ 2021 wird die Anlage 20 Jahre alt. Und dann endet auch die staatlich garantierte Einspeisevergütung. Bis dahin sind es zwar noch vier Jahre, doch Endres macht sich bereits jetzt Gedanken, wie es danach weitergehen soll. Der Landwirt hat mehrere Möglichkeiten. Und die einfachste wäre die, den Betrieb ohne weitere Investitionen bis 2021 aufrechtzuerhalten und die Anlage dann stillzulegen. Endres will aber gerne weitermachen. Und deswegen stellt sich für ihn die Frage, ob er an einem neuen Ausschreibungsverfahren teilnimmt und sich damit eine garantierte Einspeisevergütung für weitere zehn Jahre sichert (siehe Extra). Oder aber ob er seine Anlage für den freien Markt technisch so aufrüstet, dass sie in der Lage ist, den Strom flexibel in das Netz einzuspeisen. Schließlich richtet sich der Strompreis nach Angebot und Nachfrage. Und durch eine so genannte Flexibilisierung seiner Anlage wäre Endres in der Lage, den Strom nur zu den Tageszeiten mit hohem Strombedarf zu verkaufen. Für die Flexibilisierung müsste der Landwirt viel investieren. Und das Ausschreibungsverfahren hat den Nachteil, dass die Bieter, die daran teilnehmen, für ihren Strom maximal 16,9 Cent pro Kilowattstunde bekommen. „Für kleine Betriebe wie den unseren wird es dann schon schwierig, die Anlage wirtschaftlich zu betreiben“, erklärt Endres, der derzeit nach eigener Aussage im Schnitt etwas mehr als 18 Cent pro Kilowattstunde bekommt. Das sind zwar nur ein, zwei Cent mehr, doch können diese in der Summe entscheidend sein. „Wir müssen das genau durchrechnen“, sagt der Landwirt aus Meckel. „Unser Ziel ist es jedenfalls, an der Ausschreibung teilzunehmen.“ Marco Mohnen verfolgt ein anderes Ziel. Der Landwirt aus Dockendorf ist ebenfalls Betreiber einer Biogasanlage, deren Einspeisevergütung 2021 ausläuft. Und seine Anlage gehört darüber hinaus genau wie auch die in Meckel zu den 48 Biogasanlagen, die im günstigen Abstand zu der geplanten Trasse des Regionalen Verbundsystems Westeifel liegen (siehe Extra). In dieser Trasse soll auch eine Gasleitung verlegt werden. Und es gibt bereits konkrete Planungen, wonach sieben Biogasanlagen angeschlossen werden sollen, die alle entlang einer Ost-West-Achse liegen. Eine davon ist die Anlage der Familie Mohnen. „Wir sind dazu in Gesprächen, und es wäre natürlich toll, wenn das klappen würde“, sagt Mohnen. Letztlich aber, so Mohnen, hänge das an der Zustimmung der Ortsgemeinden und Eigentümer, durch deren Grundstücke die Gasleitung verlegt werden müsse. Für den Dockendorfer Landwirt käme das jedenfalls eher in Frage als die Teilnahme an einem Ausschreibungsverfahren. „Und darüber hinaus“, so Mohnen, „wäre es auch ökologisch wirklich sinnvoll.“ SO LÄUFT DAS AUSSCHREIBUNGSVERFAHRENSeit 1. Januar 2017 gilt das geänderte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Vergütung des erneuerbaren Stroms wird seitdem über Ausschreibungen geregelt, was auch für Biogasanlagen gilt. Unter bestimmten Voraussetzungen können sich dabei auch Betreiber bestehender Anlagen für eine zehn Jahre dauernde Anschlussförderung für eine gedeckelte Menge bewerben. Erhält eine Anlage von der Bundesnetzagentur den Zuschlag, muss sie innerhalb von drei Jahren in den neuen Vergütungsanspruch wechseln. Geboten wird auf den anzulegenden Wert beziehungsweise die Vergütung in Cent pro Kilowattstunde gemäß EEG.REGIONALES VERBUNDSYSTEM WESTEIFELMit dem Projekt Regionales Verbundsystem Westeifel wollen die Kommunalen Netze Eifel (KNE) die langfristige Sicherheit der Trinkwasserversorgung mit der Verbesserung der Strukturen für den Ausbau regenerativer Energien verknüpfen. Partner sind etwa der Eifelkreis Bitburg-Prüm, die Stadtwerke Trier und angrenzende Verbandsgemeinden. Das Rückgrat des bundesweit einmaligen Verbundsystems ist eine 80 Kilometer lange Trasse für Trinkwasser-, Strom-, Breitband- sowie Bio- und Erdgasleitungen von Nordrhein-Westfalen bis in die Region Trier (der TV berichtete).

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