Pandemie Im Eifelkreis kann ab Freitag gelockert werden

Bitburg-Prüm · Die 7-Tage-Inzidenz im Eifelkreis ist unter 50 und das bedeutet Lockerungen für Gastronomie, Sport, Freizeit und Kultur. Wir erklären, was ab Freitag gilt.

Inzidenz im Eifelkreis Bitburg-Prüm unter 50 und das heißt Lockerungen
Foto: Uwe Hentschel

Da der Eifelkreis Bitburg-Prüm mit heute, Mittwoch, an fünf aufeinander folgenden Werktagen die 7-Tage-Inzidenz von 50 unterschreitet, gelten für Gastronomie, Sport, Freizeit und Kultur ab Freitag, 28. Mai, 0 Uhr folgende Lockerungen im Sinne der 21. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz:

  • Laut Kreisverwaltung dürfen gastronomische Einrichtungen wieder im Innenbereich öffnen, wobei die Regelungen zur Außengastronomie (Test, Maske, Abstand) Anwendung finden. Hochzeiten, Kommunionen, Geburtstage und ähnliche Veranstaltungen in der Gastronomie sind aber weiterhin untersagt. Dies gilt auch, wenn ausschließlich getestete Personen anwesend sind. Die Ausübung von Amateur- und Freizeitsport ist zusätzlich im Freien in Gruppen bis maximal zehn Personen plus Trainerin oder Trainer zulässig.
  • Spielhallen, Spielbanken, Wertvermittlungsstellen und ähnliche Einrichtungen dürfen wieder öffnen. Es gelten die Testpflicht, das Abstandsgebot, die Maskenpflicht – die für Gäste am Platz entfällt – und die Pflicht zur Kontakterfassung. Darüber hinaus ist eine Vorausbuchung erforderlich.
  • Der Musik- und Kunstunterricht sowie der Probenbetrieb der Breiten- und Laienkultur sind in kleinen Gruppen bis zu zehn Personen plus einer Lehrperson/leitenden Person im Freien zulässig. Dabei gilt während des gesamten Probenbetriebs das Abstandsgebot.
  • Der Betrieb von öffentlichen und gewerblichen Kultureinrichtungen auch im Innenbereich ist wieder zulässig. Die bisher geltenden Regelungen bezüglich der Zuschauerzahl und Schutzmaßnahmen gelten entsprechend.

Der genaue Wortlaut der 21. CoBeLVO vom 21.05.2021 ist einsehbar unter: https://corona.rlp.de/fileadmin/corona/21._CoBeLVO.pdf

(red)
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