Irreler und Neuerburger müssen zusammenbleiben

Irrel/Neuerburg. · Die Irreler sind mit ihrer Klage gescheitert: Der vom Land Rheinland-Pfalz angeordnete Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Irrel und Neuerburg verstößt nicht gegen die Verfassung. Das hat der Verfassungsgerichtshof Koblenz mitgeteilt, der damit grünes Licht für die Zwangsfusion gegeben hat.

 Zwangsfusion: Irreler und Neuerburger müssen zusammenbleiben.

Zwangsfusion: Irreler und Neuerburger müssen zusammenbleiben.

Foto: Klaus Kimmling

Die Richter haben entschieden: Das Eingliederungsgesetz, das dem Zusammenschluss der Verbandsgemeinde (VG) Irrel mit Neuerburg zugrunde liegt, verletze nicht die in der Verfassung festgeschriebene Selbstverwaltungsgarantie der Kommune. Damit ist – anders als noch im Juni – dieses Mal das Land siegreich aus dem Rechtsstreit hervorgegangen. Innenminister Roger Lewentz sagte, das Urteil schaffe vor Ort Klarheit über die weitere Entwicklung. Mit Blick auf die weiteren anhängigen Verfahren vor dem VGH zeigte sich Lewentz zuversichtlich. Aus seiner Sicht sei die negative Verfassungsgerichtentscheidung zur Fusion der Verbandsgemeinden Edenkoben und Maikammer als Einzelfall zu werten, so der Minister.Der VGH hatte den Antrag der VG Irrel gegen die Fusion in einem am Freitag veröffentlichten Urteil abgelehnt und unter anderem festgestellt, dass das Eingliederungsgesetz nicht die kommunale Selbstverwaltungsgarantie verletze.

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