Jäger entpuppt sich als Wald-Rambo

BITBURG/OBERWEILER. (iz) Wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr hat das Amtsgericht Bitburg einen 44-jährigen Jäger zu 5000 Euro Geldstrafe und einem Monat Fahrverbot verurteilt.

Eine Verfolgungsjagd in Oberweiler endete vor dem Bitburger Gericht. Am 1. August 2003 hatte der Angeklagte nach eigenen Angaben in seinem Oberweiler Jagdrevier seinen Reviernachbarn, einen 56-jährigen Niederländer, in dessen Geländewagen gesehen. Dabei war angeblich das Fenster des Autos heruntergedreht, und ein Gewehr schaute heraus. "Ich hatte ihn schon lange im Verdacht, dass er bei mir wildert", berichtete der Angeklagte vor Gericht. Er nahm damals sofort die Verfolgung des Kollegen auf, denn: "Nach dem Jagdgesetz darf ich verdächtige Personen kontrollieren." Doch anscheinend gingen die Pferde mit ihm durch. Es kam zu einer wilden Verfolgungsjagd. Zweimal rammte der Angeklagte mit seinem Geländewagen das Auto des vermeidlichen Wilderers, mit dem er bis vor einigen Jahren noch gemeinsam die Jagd gepachtet hatte. Auf einer Wiese stießen die beiden Wagen so zusammen, dass sich der Wagen des Niederländers um beinahe 180 Grad drehte und sich dabei fast überschlug. "Ich wollte ihn stellen und sein Gewehr sicherstellen, um ihn der Wilderei zu überführen", sagte der Angeklagte weiter. "Dann packte er sein Gewehr aus und zielte auf mich." Doch der 55-Jährige hatte nach eigenen Angaben kein Gewehr dabei, sondern wollte nur zwei Jagdfreunde in seinem Revier besuchen. Angesichts der "Bedrohung" fuhr der Angeklagte in sein Jagdhaus, um die Polizei zu informieren. Das hatte sein Kollege aber bereits erledigt. Ein Gewehr fand die Polizei tatsächlich - allerdings im Jagdzimmer des Zeugen unter seinem Bett. "Ich hatte wirklich Todesangst", berichtete das Opfer. "Der kam genau auf mich zugefahren, und ich konnte nicht flüchten." Für die Staatsanwaltschaft war nach der Beweisaufnahme die Anklageschrift bestätigt. "Ich glaube dem Zeugen und dessen Ausführungen", sagt der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. 50 Tagessätze zu je 100 Euro und zwei Monate Fahrverbot beantragte die Staatsanwaltschaft. "Freispruch" forderte die Verteidigung: "Der Angeklagte hatte einen Rechtfertigungsgrund, den Fahrer anzuhalten, auch wenn er hierbei vielleicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen hat." Einsicht zeigte der Angeklagte nicht, was Richter Udo May in seiner Urteilbegründung monierte: "Ein solches Rambo-Verhalten in der Eifel - das gibt es nicht in unserem Gerichtsbezirk. Selbst wenn er das Recht hatte, den Wagen anzuhalten: Einen anderen Wagen zu rammen und von der Straße zu schubsen, das ist wohl nicht mehr verhältnismäßig", sagte der Jurist. Der Angeklagte sei nur knapp am Führerscheinentzug vorbeigeschrammt.

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