Jeder dritte Unfall ist ein Wildunfall

Unter den 2373 Unfällen, die im vergangenen Jahr im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Bitburg registriert wurden, waren allein 747 Wildunfälle. In diesem Jahr sind bereits 557 dieser Fälle registriert.

Bitburg/Wittlich. "Kritisch wird es immer dann, wenn das Wild Brunftzeit hat", sagt Polizeihauptkommissar Wolfgang Zenner von der Polizeiinspektion Bitburg. "Weil dann andere Dinge in den Vordergrund rücken, die die Aufmerksamkeit schwinden lassen - eigentlich genau wie beim Menschen." Nur dass Menschen dann nicht durch den Wald laufen und unerwartet auf der Straße auftauchen. Wild allerdings schon. Vor allem im Herbst, während der Paarungszeit der Tiere.

747 Wildunfälle wurden im südlichen Eifelkreis, dem Zuständigkeitsbereich der Bitburger Polizei, im vergangenen Jahr registriert. Annähernd genau so viel (767) waren es 2007. Und auch im laufenden Jahr wurden bis Anfang November bereits 557 Wildunfälle bei der Bitburger Polizei gemeldet.

Nicht ganz bei der Sache sind die Waldtiere vor allem im Herbst, doch damit rechnen, dass sie plötzlich auf der Straße auftauchen, müssen Autofahrer das ganze Jahr über. Nur dass im Herbst auch oft schwierige Straßenverhältnisse dazukommen.

Strecken, die besonders gefährlich seien und auf denen es zu besonders vielen Wildunfällen komme, gebe es nicht, sagt Zenner, wobei natürlich überall dort mit Wild zu rechnen sei, wo die Straße durch einen Wald führt. "Wie zum Beispiel auf der L 36 zwischen Rothaus und Speicher oder aber auf der Strecke zwischen Oberweiler und Phillipsweiler".

Das Wichtigste für den Autofahrer sei, der Witterung entsprechend angemessen zu fahren, "auf alles zu achten und jederzeit bremsbereit" zu sein, sagt Zenner. Zusätzliche Fahrzeugbeleuchtung sollte jedoch nicht eingeschaltet werden. Nebelscheinwerfer sollen, wie es die Bezeichnung schon vermuten lässt, nur bei Nebel eingeschaltet werden, betont der Hauptkommissar. "Sie sind auch im Dunkeln nicht zum Beleuchten des Randstreifens da", fügt er hinzu, "weil dadurch der Gegenverkehr, aber auch das Wild unnötig geblendet wird."

Die Situation ist bekannt: Plötzlich, wie aus dem Nichts, steht ein Tier im Scheinwerferlicht auf der Fahrbahn und starrt in das helle Licht, ohne sich von der Stelle zu rühren. In solchen Fällen rät die Polizei zu folgendem Verhalten: bremsen, gleichzeitig abblenden und dabei keine hektischen Ausweichmanöver wagen, sondern das Lenkrad gerade halten und - so schwer es auch fällt - den Aufprall abwarten. Dadurch lässt sich in den meisten Fällen zumindest eine größere Verletzung der Fahrzeuginsassen vermeiden.

Offensichtlich halten sich viele Autofahrer daran. Denn nach Auskunft Zenners waren unter den bislang registrierten Wildunfällen keine Situationen, in denen Menschen tödlich verunglückt sind oder aber schwer verletzt wurden.

Extra Wildunfall und Versicherung: Autofahrer sollten, wenn es zu einem Wildunfall gekommen ist, zunächst die Gefahrenstelle absichern und danach umgehend die Polizei informieren. Fahrzeugschäden, die durch Wildunfälle entstehen, werden zwar in der Regel über die Teilkaskoversicherung abgedeckt, doch verlangen die Versicherer dafür eine so genannte "Wildunfall-Bescheinigung". Diese wird von der Polizei nach Besichtigung des Fahrzeugs ausgestellt - auch dann, wenn die Schäden am Fahrzeug keine Spuren von einem Zusammenstoß mit einem Tier aufweisen. Sollte die Polizei keine Tierspuren entdecken, so wird dieses auf der Bescheinigung entsprechend vermerkt. Ob und in welchem Umfang der Schaden dann über die Teilkasko abgedeckt wird, liegt im Ermessen der jeweiligen Versicherung. (uhe)

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