Jetzt hoffen alle auf Frieden im Revier

Wittlich · Juristisch ist der Fall abgeschlossen. Das Strafverfahren gegen einen 58-jährigen Moselaner, der einem niederländischen Jagdgast mit dem Tode gedroht haben soll, wurde eingestellt. Ob aber nun Frieden in den verfeindeten Jagdrevieren einkehrt, ist ungewiss.

Wittlich. Wenn eine Gemeinde ihre Jagdreviere verpachtet, sollte sie genau hinschauen, wem sie die Erlaubnis gibt, im Wald Rehe, Schweine und andere Wildtiere abzuschießen. Manche handeln nämlich nicht immer waidmännisch und locken verbotenerweise die Tiere mit Futter an, um sie vor die Flinte zu bekommen. Dann laden sie Jagdgäste ein, die dafür bezahlen, einmal einen Rehbock zur Strecke bringen zu können.
Außerdem sollten Gemeinden die Grenzen zwischen den Jagdrevieren exakt definieren. In einem Moselort der VG Kröv-Bausendorf eskalierte der Streit in zwei benachbarten Jagdrevieren so sehr, dass sich das Amtsgericht in zwei Verhandlungstagen mit dem Fall beschäftigen musste, letztlich aber nicht klären konnte, welche Version der Geschichte wahr ist. Der niederländische Jagdgast behauptet, der Angeklagte habe zu ihm gesagt: "Wenn du hier noch einmal zur Jagd kommst, schieße ich dich tot." Dabei soll er nach der im Auto deponierten Waffe gegriffen haben. Der Angeklagte bestreitet das. Es habe zwar einen Disput gegeben, weil er sich über eine verbotene Futterstelle neben einem Hochsitz aufgeregt habe, doch er habe keinem mit dem Tode gedroht. Auch habe er keine Waffe dabei gehabt.
Rund ein Dutzend Zeugen wurde vorgeladen, unter anderem der Niederländer, der Ortsbürgermeister, zwei Polizisten, der Vorsitzende der Jagdgenossenschaft sowie Jagdpächter und Unterpächter. Fast alle bestätigen: Es gibt seit Jahren Zoff, der auch in zahlreichen Gesprächen nicht beigelegt werden konnte. Immerhin: Der Hauptstreitpunkt konnte inzwischen ausgeräumt werden. Ein Hochsitz, der auf der Grenze beider Jagdreviere stand und von dem offenbar immer wieder verbotenerweise in Richtung des benachbarten Reviers geschossen wurde, wurde versetzt.
Ein mit dem Angeklagten befreundeter Zeuge sagte: "Vertragt euch doch. Das ist doch Kinderkram." Eine Aussage, die Oberamtsanwalt Helmut Ayl deutlich unterstrich. Und er gab dem Angeklagten mit auf den Weg: "Seien Sie weniger impulsiv, und kontrollieren Sie nicht nur das Jagdrevier des Nachbarn so akribisch. Oder Sie pachten alles, dann sind Sie Chef von allem." sim
Extra

Verfahrenseinstellung: Die Einstellung eines Strafverfahrens nach Paragraf 153 der Strafprozessordnung ist im deutschen Rechtswesen keine Besonderheit. Damit sollen Ersttäter bei geringer Schuld vor einem Strafurteil bewahrt und "entkriminalisiert" werden. Wichtige Bedingung: Der Tatvorwurf, der fallengelassen wird, darf nicht schwerwiegend sein. Die Verfahrenseinstellung wird in der Regel zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft ausgehandelt. Das Gericht stimmt in den meisten Fällen zu. red

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