Jetzt mischt der Bund am Flugplatz die Karten

Bitburg · Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) hat den Nutzungsvertrag mit der Flugplatz GmbH über Landebahn und Rollfelder gekündigt. Die Bima betrachtet das große Flughafen-Projekt als gescheitert. Das Aus für einen kleinen Flugbetrieb muss das nicht sein: Die Bima bietet der GmbH einen neuen Vertrag an.

 Der Flugplatz Bitburg. TV-Foto: Archiv/Portaflug Föhren

Der Flugplatz Bitburg. TV-Foto: Archiv/Portaflug Föhren

Bitburg. Platz gibt es satt: Rund 200 Hektar misst das Gelände rund um Landebahn und Rollfelder auf dem Flugplatz Bitburg. Ein Gelände, für das es mal eine große Vision gab. Ein Fracht- und Passagierflughafen sollte Tausende Arbeitsplätze bringen.Großer Ausbau gescheitert


Doch passiert ist nichts. Zuletzt ist Frank Lamparski mit diesem Vorhaben gescheitert. Er hat es nicht geschafft, bis zum Stichtag im April 2012 die 30 Millionen Euro Startkapital für den von ihm geplanten großen Flughafen-Ausbau nachzuweisen. Aber auch der 2002 gegründeten Flugplatz GmbH ist es bisher nicht gelungen, im großen Stil Unternehmen aus dem Luftfrachtbereich oder solche, die Flugzeuge warten und reparieren, rings um die Landebahn anzusiedeln.
Zwar gab es immer mal wieder Firmen aus dem sogenannten flugaffinen Bereich, die angekündigt hatten, nach Bitburg zu kommen (siehe Extra), doch ein Rundgang über das Gelände zeigt: Außer Firebird, einem Hersteller von Fallschirmzubehör und Anbieter von Fallschirmsprüngen, sowie den beiden Flugschulen Aviator X und Moselflug gibt es keine Unternehmen auf dem Flugplatz, die auf eine Landebahn angewiesen wären.
Eigentümer des Geländes ist der Bund. Und wenn es nach dem Bund geht, dann hat sich das große Flughafen-Projekt endgültig erledigt. Claus Niebelschütz von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) bestätigt auf TV-Anfrage: "Der Vertrag mit der GmbH über die Nutzung des Geländes wurde gekündigt." Den Grund für diese Kündigung erklärt Niebelschütz wie folgt: "Der bestehende Vertrag hatte den Zweck, eine große fliegerische Nutzung des Geländes zu verwirklichen. Und das halten wir aber nicht mehr für realistisch."GmbH hält Kündigung für nichtig


Im Vertrag zwischen Bund und damals noch der Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft Flugplatz Bitburg mbH (EBFB) aus dem Jahr 1994, den die EBFB in die 2002 gegründete Flugplatz GmbH eingebracht hat, ist eine Kündigung des Bundes aber nur dann vorgesehen, wenn der Vertragspartner "trotz Abmahnung wesentliche Pflichten verletzt" oder Konkurs angemeldet hat.
Für Michael Billen, Aufsichtsratsvorsitzender der GmbH, gibt es keinen Kündigungsgrund. Er sagt: "Die Vertragskündigung ist aus Sicht der GmbH nichtig. Das haben wir der Bima bereits rechtlich kommentiert mitgeteilt." Die Bima vertritt aber eine andere Auffassung. Niebelschütz sagt: "Das ist Auslegungssache." Die Bima habe die GmbH aufgefordert, das Gelände bis Ende des Jahres zu räumen. Einzige Alternative: "Wir haben der GmbH angeboten, einen neuen Vertrag abzuschließen", sagt Niebelschütz. Dazu, worin sich denn der alte Vertrag und der neue, den die Bima der GmbH anbieten würde, unterscheiden, möchte er sich allerdings nicht äußern. Zu vermuten ist: der Bund will Geld für die Überlassung des Geländes - oder: der Bund will nur noch eine kleinere Fläche für eine kleine fliegerische Nutzung überlassen, um den Rest als Gewerbefläche vermarkten zu können. Niebelschütz sagt nur: "Unser Ziel ist es, dass die Fläche irgendwie in Wert gesetzt wird." Für Billen kommt ein wie auch immer gearteter neuer Vertrag vorerst nicht infrage: "Wir haben einen guten Vertrag. Warum sollten wir uns dann über einen Folgevertrag Gedanken machen."Kleiner Flugbetrieb offen


Jenseits der Abkehr vom großen Flughafen-Projekt hält sich Niebelschütz auch bedeckt, ob es aus Sicht des Bundes zukünftig noch einen kleinen Flugbetrieb in Bitburg geben soll oder nicht. Er spricht sich weder dafür noch dagegen aus, sondern sagt nur: "Wir haben die Entwicklung des Flugplatzes immer im Konsens mit den betroffenen Kommunen gestaltet, und daran werden wir auch festhalten." Wie die Stadt Bitburg zu einer kleinen fliegerischen Nutzung steht, wird sich am Dienstag in der Sondersitzung des Stadtrats zeigen. Während die CDU, Teile von FDP und Liste Streit sich einen kleinen Flugbetrieb durchaus noch vorstellen können, sind SPD, Grüne sowie zuletzt auch die FBL dagegen. Eine Abstimmung im Rat gab es zu dem Thema bisher nicht.Meinung

Stadtrat muss Farbe bekennen
Mit großer Mehrheit haben Stadtrat und Kreistag bereits vor einem guten Jahr erklärt, dass sie die Idee, den Bitburger Flugplatz zum großen Industrie-, Fracht- und Passagierflughafen auszubauen, nicht länger verfolgen wollen. So weit, so einig. Doch wie es um eine mögliche kleine fliegerische Nutzung des Areals rund um die Landebahn steht, ist offen. Zwar gab es im Stadtrat zuletzt auch eine große Mehrheit dafür, den Einfluss in der Flugplatz GmbH auszubauen. Doch für den Beschluss, die Anteile des Eifelkreises und von Frank Lamparski zu kaufen, haben Fraktionen gestimmt, die zu einer kleinen fliegerischen Nutzung womöglich verschiedene Ansichten haben. Bevor nun am morgigen Dienstag darüber verhandelt wird, wie viel Geld die Stadt für den Anteilserwerb investieren will, sollten die Karten offengelegt werden. Es ist an der Zeit, Position zu beziehen, mit welchem Ziel denn die Stadt in die GmbH einsteigt. d.schommer@volksfreund.deExtra

Vor zwölf Jahren wollte die luxemburgische Firma Gondor in Bitburg eine Flugzeug-Lackiererei bauen. Doch daraus wurde nichts. Der Kleinflugzeughersteller Mylius, der 1997 kam, meldete 2002 Insolvenz an. Ähnlich erging es auch Miropa Rotorkraft, die russische Hubschrauber umbauen wollte. Helion Procopter ist immer noch mit einer Geschäftsstelle vor Ort. Hubschrauber wurden aber auf dem Firmengelände noch nicht gesehen. uheExtra

Im Gründungsvertrag der Flugplatz Bitburg GmbH wird nicht zwischen großem oder kleinem Flugbetrieb unterschieden. Dort steht zum Zweck der Gesellschaft: "Gegenstand des Unternehmens sind, die Schaffung der planerischen, rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen zur Nutzung der flugbetrieblichen Infrastruktur auf dem ehemaligen Nato-Flugplatz Bitburg als leistungsfähiger Verkehrslandeplatz, der Betrieb des Verkehrslandeplatzes, die Vermarktung, beziehungsweise Mitwirkung bei der Vermarktung der auf dem Flugplatzgelände vorhandenen Einrichtungen und Flächen und die Ansiedlung von Unternehmen, die mit dem Verkehrslandeplatz in Zusammenhang stehen." scho

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