JUGENDHILFE

Zu unserem Bericht "Sie drückten Kindern den Kopf ins Klo" (TV vom 7. Dezember) schreibt dieser Leser:

Wenn man Geständnisse ablegt, kann man mit einer milden Strafe rechnen. Dies mag in andersgearteten Fällen ja zutreffen, hier wurde aber von "Erziehungsberechtigten" oder was diese Personen auch immer sind, körperliche und psychische Gewalt ausgeübt. Und dies gegenüber Kindern, die ihnen anvertraut waren. Was muss denn noch passieren, dass unsere Gerichtsbarkeit solche Täter die volle Härte des Gesetzes spüren lässt? Scherze sind solche Taten allemal nicht. Die Geldstrafen sind lachhaft, Gefängnis wäre gerechter gewesen. Was sagen denn die Eltern der betroffenen Kinder dazu? Und welche Ansprüche an Erziehungsberechtigte hat denn die zuständige Jugendhilfe Eifel? Wer so etwas macht, sollte in keinem Bereich der Erziehung mehr arbeiten dürfen. Die Würde des Menschen ist unantastbar! Haben wir oder der verantwortliche Richter dies denn vergessen? Die Opfer konnten sich nicht wehren und die Täter spazieren mit einer Geldstrafe aus dem Gerichtssaal. Arme Justiz, mir fehlen einfach die Worte. Josef Käser, Daun

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