Kalaschnikow im Schrank, Eifeler verurteilt

Bitburg · Vor dem Bitburger Amtsgericht musste sich gestern ein 61-jähriger Eifeler verantworten, weil er verbotene Kriegswaffen besessen und diese einem Kollegen zur Aufbewahrung weitergegeben hat. Weil der Mann geständig war, fiel das Urteil milde aus: ein Jahr Haftstrafe auf Bewährung.

 Kalaschnikows fallen unter das Kriegswaffenkontrollgesetz. TV-Foto: Archiv

Kalaschnikows fallen unter das Kriegswaffenkontrollgesetz. TV-Foto: Archiv

Bitburg. Mit hängenden Schultern saß der 61-jährige Angeklagte gestern im Bitburger Amtsgericht, während Staatsanwalt Volker Blindert die Anklage vortrug: Er hat eine Kalaschnikow und ein vollautomatisches Maschinengewehr besessen und einem Bekannten zur Aufbewahrung weitergegeben - Waffen, die nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz verboten sind. Reumütig faltete der Angeklagte seine Hände ineinander und starrte durch seine Brille auf den Tisch. Der Prozess schien ihm unangenehm.
Er bekennt sich schuldig


Er kannte die Anklage, war sich seines Vergehens bewusst und stritt keinen der Punkte ab, die die Staatsanwaltschaft gegen ihn vorbrachte. Sein Rechtsanwalt Gottfried Bretz sprach für ihn die entscheidenden Worte: "Der Angeklagte bekennt sich schuldig."
Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz muss das Bitburger Amtsgericht in letzter Zeit häufiger verhandeln. Erst vergangene Woche wurde ein Prozess gegen einen 75-Jährigen vertagt, der unerlaubte Munition verkauft haben soll (der TV berichtete). Weitere Prozesse werden folgen. Denn nach der Verurteilung eines 59-jährigen Schießobmanns des Landesjagdverbands, der sich zahlreicher Vergehen gegen das Waffenkontrollgesetz schuldig gemacht hat, kam es zu 30 weiteren Anzeigen - darunter auch zu der, für die der 61-jährige Waffenbesitzer gestern auf der Anklagebank saß.
Auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters Udo May gab der 61-Jährige an, dass er die verbotenen Waffen vor rund 15 Jahren in Belgien erworben hat. Er sprach nur gerade das Nötigste und saß ansonsten still da. Verteidiger Bretz ergriff für seinen Mandanten das Wort und erklärte, dass dieser die Kalaschnikow und das Maschinengewehr "für seine Waffensammlung" erworben hätte. "Doch von diesem Hobby hat sich der Angeklagte mittlerweile distanziert", versicherte Bretz.
Auf die Anhörung des geladenen Zeugen wurde nach dem Geständnis des Angeklagten verzichtet. Weil der Mann seine Vergehen zugab, fiel die Strafe mild aus: Richter May verurteilte den Angeklagten zu einem Jahr Freiheitsstrafe, die zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt wird. Richter May ermahnte den 61-Jährigen, dass er weiter "sauber" bleiben soll: "Lassen Sie das jetzt hinter sich!" Der Angeklagte wirkte erleichtert, als er den Gerichtssaal verließ.

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