Kammer gibt dem Kreis recht

BITBURG/MAINZ. (red) Der Kreis Bitburg-Prüm hat sich bei der Vergabe der Restmüllabfuhr richtig verhalten. Dies hat die Vergabekammer Rheinland-Pfalz festgestellt. Ein im Vergabeverfahren nicht zum Zuge gekommener Unternehmer hatte die Kammer angerufen.

Als "offensichtlich unbegründet" bezeichnet die rheinland-pfälzische Vergabekammer nach Mitteilung der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm den Befangenheitsantrag der Chemnitzer Entsorgungsfirma CED gegen die von der Kreisverwaltung beauftragte Gutachterin Sabine Huntebrinker. Die CED hatte die Kammer angerufen, da sie die Entscheidung des Kreises für einen teureren Anbieter, die RWE Umwelt, bei der Vergabe des Auftrags zur Einsammlung und zum Transport der Abfälle im Kreis ab 1. Juni 2005 der CED vorgezogen hatte. Ebenso zweifelte die CED die Richtigkeit des Gutachtens von Huntebrinker an, das die Auffassung des Kreises gestützt hatte. Mit der Entscheidung der Kammer werde die Meinung des Kreises bestätigt, dass das CED-Angebot "unauskömmlich kalkuliert" war. Nun bleibt der CED die Möglichkeit, einen Prozess vor dem Oberlandesgericht Koblenz anzustrengen. Kreisverwaltungsdirektorin Gisela Mayer-Schlöder sieht die Kreisverwaltung durch die jüngste Entscheidung bestätigt. Gerüchte um eine Übernahme der gegenwärtig mit dem Einsammeln der Abfälle zur Beseitigung im Kreis beauftragten Firma AWU durch die CED bestätigt der Kreis nicht. Für eine Änderung oder vorzeitige Auflösung des Vertrags zwischen AWU und dem Kreis wäre eine Entscheidung des Kreistages notwendig.

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