Kampf für besseres Leben

Martina Post hat es nicht leicht. Die alleinerziehende Mutter muss ihre schwerbehinderte Tochter rund um die Uhr pflegen. Ein Nahrungsmittel-Produkt könnte ihre Situation erleichtern. Auch ihre Tochter würde davon profitieren. "Nicht notwendig", sagte dazu allerdings die Krankenkasse.

Idenheim. 17 Jahre wird Lisa Post im März. Doch während gleichaltrige Mädchen die "Bravo" durchblättern und sich erstmals verlieben, kämpft sie einen Kampf gegen ihren Körper, den sie nie gewinnen kann. Wegen einer angeborenen Hirnfehlbildung - einer bitteren Laune der Natur - sitzt sie im Rollstuhl und ist auf Pflege rund um die Uhr angewiesen (Pflegestufe drei). Neben dem Schädel-Hirn-Trauma leidet Lisa an starken Spastiken, die ihren Körper von früh bis spät in heftige Anspannung versetzen.

In einem Punkt unterscheidet sich Lisa von gleichaltrigen Mädchen nicht: Sie steckt mitten in der Pubertät. "Ihr Energiebedarf ist dadurch extrem angestiegen", sagt die behandelnde Kinderärztin Dr. Irene Boog aus Bitburg. Mit einem teuren Nahrungs-Ergänzungsmittel könnte ihr nach Aussage ihrer Mutter Martina geholfen werden - doch die Krankenkasse stellt sich quer und stützt sich dabei auf mittlerweile drei Gutachten.

"Wir haben drei unabhängige Gutachten erstellen lassen - und alle drei kommen unabhängig voneinander zu dem Ergebnis, dass die Zusatz-Nahrung nicht nötig ist", sagt Norbert Dixius, Regional-Geschäftsführer der Barmer Ersatzkasse (BEK). Zusätzlich stützt er sich auf einen Ernährungsplan der "Villa Kunterbunt" (Zentrum für schwerkranke Kinder, angeschlossen an das Mutterhaus Trier), der dies unterstreicht und zusätzliche Ernährungstipps gibt.

"Natürlich ist dies ein schwieriger Fall, aber wenn die Notwendigkeit nicht vorliegt, können wir uns darüber nicht hinwegsetzen und einfach zahlen." Martina Post sieht das anders: "Der Ernährungsplan schließt mit der Frage, ob erhöhter Energiebedarf durch Spasmen vorliegt - dies ist hier der Fall."

Täglich püriert sie Lisas Essen, macht es sämig und füttert sie mit einer Schnabeltasse, weil Lisa keine feste Nahrung schlucken kann. Dazu gibt sie seit einigen Monaten die hochkalorische Trinknahrung "Biosorb" bei. Zusätzlicher, positiver Nebeneffekt: "Wird Lisa krank, was immer wieder vorkommt, hat sie Probleme beim schlucken und kann besser trinken. Mit der Trinknahrung ist die Ernährung viel einfacher", sagt Martina Post. Auch das Schulpersonal habe mit dem hochkalorischen Getränk bei Lisa gute Erfahrungen gemacht.

32 Flaschen kosten 270 Euro: Kasse zahlt nicht



Das Problem: ein Karton à 32 Flaschen kostet 270 Euro - viel Geld, das Post gerne von der BEK hätte. Die jedoch lehnt ab. Drei Kisten hatte Martina Post im Sommer bestellt. "Ich bin besonders sparsam damit umgegangen und bis jetzt damit ausgekommen", so Post. Boog bestätigt, dass das Beifüttern zwar nicht lebensnotwendig, trotzdem aber sinnvoll sei. In drei Attesten belegt sie dies auch schriftlich.

Für die Mutter Grund genug, nun einen Rechtsanwalt einzuschalten. Matthias Kimmlingen hat zunächst eine Untätigkeitsklage beim zuständigen Sozialgericht Trier eingereicht, weil die BEK auf den fristgerechten Widerruf von Post nicht reagiert hatte. Zudem wurde ein Eilverfahren eingeleitet. Dadurch soll vorläufig geklärt werden, wie es weitergeht, ehe in drei bis vier Monaten ein endgültiger Beschluss vorliegt.

Geregelt ist die Notwendigkeit in den Arzneimittelrichtlinien. Für Martina Post ist diese gegeben, für die BEK nicht. Nun entscheidet das Gericht.

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