Kein Gebot für Bleialfer Möbelhaus

Schon zum zweiten Mal kamen das Gebäude der Bleialfer Firma Graf in der Auwer Straße am gestrigen Dienstag unter den Hammer. Doch auch diesmal fand sich niemand, der ein Gebot abgab. Dabei hatten sich im Vorfeld Interessenten gemeldet.

 Die Zukunft des ehemaligen Möbelhauses Graf ist weiter ungewiss. Auch das Küchenstudio, das diesmal nicht zur Versteigerung anstand, wartet noch auf einen Käufer. TV-Foto: Stefanie Glandien

Die Zukunft des ehemaligen Möbelhauses Graf ist weiter ungewiss. Auch das Küchenstudio, das diesmal nicht zur Versteigerung anstand, wartet noch auf einen Käufer. TV-Foto: Stefanie Glandien

Bleialf/Bitburg. (ch) Dienstagmittag, 14 Uhr, Amtsgericht Bitburg: Zum zweiten Mal steht die Zwangsversteigerung des Gebäudes des ehemaligen Möbelhauses Graf in Bleialf auf der Tagesordnung (der TV berichtete). Doch erneut verstreicht der Termin, ohne dass jemand ein Gebot für die Immobilie abgibt.

Dabei klang Peter Michaeli, bei der Kreissparkasse Bitburg-Prüm zuständig für Zwangsversteigerungen, im Vorfeld noch optimistisch. "Leider haben die Verhandlungen mit den Interessenten im Vorfeld der Versteigerung nicht dazu geführt, dass man sich auf einen preislichen Nenner geeinigt hat", berichtet Michaeli. Einer der Gründe sei auch die unsichere konjunkturelle Lage, die potenzielle Investoren eine abwartende Haltung einnehmen ließe.

Kreissparkasse bleibt optimistisch



Mit der gescheiterten Zwangsversteigerung ist das Verfahren zunächst eingestellt, aber die Kreissparkasse wird aller Voraussicht nach die Fortführung des Verfahrens beantragen. Das heißt, dass das ehemalige Möbelhaus zu einem späteren Zeitpunkt wieder unter den Hammer kommt. "Das wird aber frühestens im August oder September der Fall sein", sagt Michaeli.

Er ist aber optimistisch, das Gebäude doch noch verkaufen zu können. "Wir werden das Objekt weiter bewerben, es gibt einen Markt für solche Gebäude", sagt Michaeli. Vor allem die gute Lage in Bleialf und die gute Verkehrsanbindung zur Autobahn sprächen für das ehemalige Möbelhaus.

Ein Gutachter hatte den Verkehrswert auf 280 000 Euro geschätzt. Sollte ein dritter Termin für die Zwangsversteigerung angesetzt werden, gilt laut Michaeli nur noch die Fünf-Zehntel-Regelung. Das heißt, dass ein Gebot mindestens 140 000 Euro betragen muss, damit es den Zuschlag bekommt.

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