Kein Privatvergnügen

Es ist begrüßenswert, dass Roger Graef fast alle seine Einkünfte offen legt. Auf diesem Gebiet hat er mehr Mut gezeigt als viele andere kommunale Wahlbeamte. Aber es sind nicht die 112 Euro Sitzungsgeld von der Kreissparkasse, die die Bürger misstrauisch machen.

Nein, es sind die Summen, die er und seine Kollegen von Betrieben aus der freien Wirtschaft kassieren. Und so lange diese Summen nicht genannt werden, müssen Graef und seine Aufsichtsratskollegen damit leben, dass ein RWE-Energy-Zubrot in Höhe von rund 25 000 Euro jährlich für ihre Arbeit als Aufsichtsrat für möglich gehalten wird. Mag sein, dass die so genannten Insider mit dieser Summe völlig daneben liegen. Den Gegenbeweis sind die entsprechenden Aufsichtsräte bisher schuldig geblieben. So lange sich kommunale Wahlbeamte hinter der vom Land scheinbar willkürlich festgelegte Liste verstecken können, wird das so bleiben. Dem Laien jedenfalls ist es schwer verständlich zu machen, warum ein Aufsichtsratsposten bei einem Energieversorger eine Nebentätigkeit im privaten Bereich ist. In diesen Gremien sitzen Graef und seine Kollegen zu recht, weil sie einen Großteil der RWE-Aktien repräsentieren. Und die gehören letztlich den Kreisen und damit den Bürgern und nicht irgendwelchen Chefs von Kreisverwaltungen. Also ist das Ausüben der mit den Aktien verbundenen Macht alles andere als ein Privatvergnügen. h.jansen@volksfreund.de

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