Kein Problem mit Marlboro und Co.

BITBURG. Während Deutschland diskutiert, ob ein generelles Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden gesetzlich vorgeschrieben werden soll, ergreifen immer mehr Betriebe in der Eifel die Initiative, um sowohl rauchende als auch nichtrauchende Angestellte zufrieden zu stellen.

 Seit Mitte Mai ist Zimmer 113 im Finanzamt Bitburg ein Ruhepol für die Raucher der Behörde. Sabine Reddig genießt die Privatsphäre und ist froh, ihre nichtrauchenden Kollegen nicht mehr zu belästigen. Foto: Marion Rhodes

Seit Mitte Mai ist Zimmer 113 im Finanzamt Bitburg ein Ruhepol für die Raucher der Behörde. Sabine Reddig genießt die Privatsphäre und ist froh, ihre nichtrauchenden Kollegen nicht mehr zu belästigen. Foto: Marion Rhodes

Regina Noesges ist Nichtraucherin. Doch jahrelang konnte man ihr das nicht "an-riechen". Wenn sie von der Arbeit kam, stank ihre Kleidung derart nach Qualm, dass ihr Mann kommentierte: "Man meint, du wärst in der Kneipe gewesen." Trotz ihrer eigenen Abneigung gegen Zigaretten wollte Noesges ihren Kollegen im FINANZAMT BITBURG den Nikotin-Schub nicht vermiesen. "Ich habe es eben geduldet", sagt sie. Seit dem 15. Mai können Noesges und die anderen Nichtraucher im Finanzamt aufatmen. Bis auf ein Raucherzimmer ist das Gebäude inzwischen rauchfrei - ein Kompromiss, der ohne Zwang und im Einvernehmen mit der gesamten Belegschaft getroffen wurde. Natus: Wir brauchen keine Zwangsvorgabe

Grundsätzlich hängt derzeit noch stark von der Einzelsituation ab, ob das Rauchen in einem öffentlichen Gebäude erlaubt ist oder nicht. Denn die Arbeitsstättenverordnung von 2004 verpflichtet Arbeitgeber lediglich, nichtrauchende Beschäftigte wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch am Arbeitsplatz zu schützen. Bei der letztendlichen Ausführung haben die Arbeitgeber jedoch relativ freie Hand. "Wir brauchen keine Zwangsvorgabe von der Politik", sagt Hans-Dieter Natus, Vorsteher des Finanzamts Bitburg-Prüm. "Wir sind doch alle vernünftige Menschen." Das Thema Rauchen war schon lange ein Kritikpunkt bei rauchenden sowohl als auch nicht-rauchenden Mitarbeitern der Behörde. Schließlich beschloss Natus, seine neun rauchenden Angestellten in Bitburg - etwa 15 Prozent der Belegschaft - individuell nach Lösungsvorschlägen zu befragen. Alle erklärten sich freiwillig bereit, auf das Rauchen in den Büros und in der Kantine zu verzichten, wenn sie ein eigenes Raucherzimmer bekämen. Hierfür wurde ein selten genutzter EDV-Raum mit zwei Aschenbechern und einer Flasche Duft-Spray ausgestattet, und seither scheint das Problem gelöst. "Alle kommen gut damit zurecht", sagt Mitarbeiterin Ulla Arce. Eine ähnliche, freiwillige Vereinbarung wurde wenige Wochen später auch für den Standort Prüm des Finanzamts getroffen. Die Meinungen über die Notwendigkeit für ein bundesweites Nichtraucherschutzgesetz gehen auseinander. Natus befürchtet, dass ein freiwilliges Arrangement wie das in seinem Finanzamt nicht überall funktionieren würde. Eine einheitliche Regelung sei deshalb durchaus sinnvoll. Alfred Marder, Verwaltungsangestellter bei der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm, dagegen verteidigt die bestehenden Bestimmungen. "Die einschlägigen gesetzlichen Regelungen ermöglichen ein situatives Handeln in den Arbeitsstätten vor Ort und sind unseres Erachtens ausreichend."

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