Kein Schadenersatz für Streithahn - Landgericht Trier weist Berufung nach kuriosem Unfall nahe Prüm ab

Prüm/Trier · Überholt, ausgebremst, gestritten - dann rollt das Auto des Streithahns nahe Prüm in das eines anderen Fahrers. Für den entstandenen Schaden will der Autofahrer Schadenersatz. Das Amtsgericht lehnt die Klage ab. Nun hat das Trierer Landgericht auch die Berufung zurückgewiesen. Der Kläger trägt laut Gericht selbst Schuld an dem Schaden.

Ein Autofahrer aus Gerolstein bekommt keinen Schadensersatz für die Beschädigung seines Fahrzeugs. Das Amtsgericht Daun hatte die Klage bereits im Juni abgewiesen. Nun scheiterte auch die Berufung vor dem Landgericht. Das Urteil des Amtsgerichts Daun ist damit rechtskräftig.

Hier die Vorgeschichte:
Der Kläger war im August 2014 mit seinem Auto auf der B 410 von Gerolstein in Richtung Prüm unterwegs. Vor einem Bahnübergang hielt er an der Ampel an. Auf der Linksabbiegerspur neben ihm stand ein anderer Autofahrer.

Als die Ampel auf Grün schaltete, überholte der Autofahrer den Kläger und fuhr weiter Richtung Prüm. Der Kläger überholte den Autofahrer wiederum und bremste diesen aus. Dann verließ er sein Fahrzeug und wollte den Mann laut Amtsgericht aus dessen Auto zu ziehen.

Die Folge: Der Angegriffene konnte die Fußbremse seines Autos nicht mehr halten. Daraufhin rollte das Auto auf das Auto des Klägers und beschädigte es.

Das Gericht begründet sein Urteil so: Der Kläger sei für den an seinem Auto entstandenen Schaden allein verantwortlich. Schließlich sei das Auto auf sein Fahrzeug gerollt, als er versuchte, den anderen Fahrer aus seinem Auto zu ziehen. Es habe keine Verpflichtung des Fahrers bestanden, das Auto mittels der Handbremse zu sichern.

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