Keine Auswirkungen

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das die Institution "Arge" als verfassungswidrig beurteilt hat, hat für die Hilfe-Empfänger im Kreisgebiet vorerst keine Auswirkungen.

Bitburg/Prüm. (red) Die Arbeitsgemeinschaft der Agentur für Arbeit Trier und des Eifelkreises Bitburg-Prüm (Arge Bitburg-Prüm) bleibt mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern so lange für die Arbeitslosengeld-II-Empfänger zuständig, bis der Gesetzgeber entschieden hat, wer künftig für die Betreuung der langzeitarbeitslosen Menschen verantwortlich sein wird.In einer ersten Stellungnahme betonen die Vertreter der Arge-Träger, Landrat Roger Graef für den Eifelkreis Bitburg-Prüm und Hans-Dieter Kaeswurm für die Agentur für Arbeit Trier, dass die Erfahrungen aus nunmehr drei Jahren der Zusammenarbeit in einer Arbeitsgemeinschaft positiv gewesen seien. Beide Institutionen, die Bundesagentur für Arbeit sowie die Kreisverwaltung mit den Verwaltungen der kreisangehörigen Gemeinden, hätten ihre spezifischen Erfahrungen und Kompetenzen in ein Behördenmodell eingebracht, mit dem alle Beteiligten Neuland betreten hätten und dem der Erfolg keineswegs sicher gewesen sei. Die im bundesweiten Vergleich guten Ergebnisse der Argen im Bezirk Trier seien wesentlich dem Engagement aller beteiligten Institutionen sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu verdanken, die eine schwierige Aufgabe beherzt angegangen seien.Beide Vertreter räumten ein, dass die Konstruktion Arge unter Geburtsfehlern leide, die auf Dauer nur durch eine klare Zuständigkeitsregelung im Sinne des Verfassungsrechts zu beheben seien. Dies gelte vor allem für das Arge-Personal, das sich aus Mitarbeitern des Bundes und der Kommunen rekrutiere, für das aber unterschiedliche tarifrechtliche Regelungen zur Anwendung kämen.Einig waren sich die Trägervertreter Graef und Kaeswurm in ihrer Haltung zu dem Prinzip "Geldleistung und Vermittlung aus einer Hand". Dies sei verwaltungsökonomisch und aus Sicht des Bürgers der einzig richtige Weg. Wenn dieser aber künftig nicht mehr unter dem Dach einer Arbeitsgemeinschaft beschritten werden könne, sei der Gesetzgeber gefordert, einen neuen Weg aufzuzeigen.Vorerst wollen die Behördenvertreter aber für Kontinuität in der Aufgabenwahrnehmung sorgen. In diesem Sinne wollten sie die Wiederwahl des bisherigen Geschäftsführers Carl Diederich (Kreisverwaltung des Eifelkreises) und seines Stellvertreters Markus Regnery (Agentur für Arbeit Trier) für die nächsten drei Jahre verstanden wissen.

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