Keine Entschädigung für Gondorfer

BITBURG. (lars/mai) Ein Mann, der Ende der 60er Jahre in Gondorf ein Haus gebaut hatte, hat keinen Anspruch auf Entschädigung für die Lärmbelästigung durch den ehemaligen Militärflugplatz Bitburg. Das Oberlandesgericht Koblenz (OLG) hat die Klage abgewiesen, weil der Mann "in den Lärm hinein gebaut" hatte.

Als der Prozess gegen die Bundesrepublik Deutschland begann, den ein Immobilienbesitzer aus Gondorf vor dem Landgericht Trier wegen unzumutbarer Lärmbelästigung durch den US-Militärflugplatz Bitburg angestrengt hatte, starteten in Bitburg tatsächlich noch Jets der US-Airforce. Das war 1993. Ein Jahr später zogen die Amerikaner - 42 Jahre nach Aufnahme des Flugbetriebs - ab. Sechs Jahre später sprachen die Trierer Richter dem Mann, der zwischen 1966 und 1969 in Gondorf ein Mehrfamilienhaus gebaut und zum Teil selbst bewohnt hatte, 58 000 Euro Entschädigung zu. Der Kläger hatte 90 000 Euro verlangt. Mit einem am Dienstag veröffentlichten Urteil hat nun das OLG diese Entscheidung aufgehoben und die Klage des Gondorfers abgewiesen (AZ: 1 U 1612/99). Zur Begründung des Anspruchs hatte er behauptet, dass Fluglärm erst gegen Ende der Bauphase des Hauses aufgetreten sei. Daher müsse der Bund ihn für den "enteignend wirkenden Fluglärm" entschädigen.Dieser Argumentation folgten die Koblenzer Richter nicht. Nach Angaben eines OLG-Sprechers haben die Vernehmung von Zeugen und Auskünfte der US-Luftwaffe ergeben, dass es die Lärmbelästigung schon gab, als der Kläger sein Grundstück kaufte und mit dem Bau des Mehrfamilienhauses begann. Das Gericht bestätigte damit die Position des Bundes, der behauptet hatte, dass "in den bereits bestehenden Militärfluglärm hineingebaut" worden sei. Revision ließ der 1. Zivilsenat nicht zu.Für die beim OLG noch anhängigen sechs Klagen wegen Fluglärmentschädigung in Binsfeld könnte dieses Urteil von Bedeutung sein.Wie der Sprecher des Gerichts mitteilte, seien vier der sechs Klagen vergleichbar mit dem Bitburger Fall, das heißt auch dort haben die Kläger in den Lärm gebaut. Im vergangenen Jahr hatten 86 weitere Kläger aus Binsfeld einem Vergleich des Oberlandesgerichts zugestimmt.

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