Keine Fusion um jeden Preis

Bitburg · Dass in der VG Kyllburg Stimmung gegen den geplanten Zusammenschluss mit Bitburg-Land gemacht wird, stößt beim dortigen VG-Rat auf wenig Verständnis. Für die Ratsmitglieder steht außer Frage, dass die vereinbarte Sonderumlage für die Kyllburger Gemeinden fester Bestandteil des Fusionsvertrags ist und auch weiterhin sein muss.

Bitburg. Als der Beigeordnete Gerd Zillien (SPD) etwas näher auf die Zahlen eingeht, die auf der Sitzungsvorlage stehen, geht hier und da ein leichtes Raunen durch den Raum. Wie Zillien erklärt, stammen diese Zahlen vom Innenministerium. Und laut dieser Sitzungsvorlage werden die Verbandsgemeinden Bitburg-Land und Kyllburg, die in einem Jahr fusionieren wollen, zum Stichtag 1. Januar 2015 gemeinsam mehr als 14,2 Millionen Euro an Kreditverbindlichkeiten auf die Waage bringen.
7,3 Millionen Euro und damit mehr als die Hälfte stammen demnach von der VG Kyllburg. Und da Kyllburg mit seinen rund 7600 Bürgern fast 9000 Einwohner weniger hat als Bitburg-Land, verteilen sich die Schulden nach dieser Rechnung künftig deutlich zu Lasten des größeren Fusionspartners. "Die VG Bitburg-Land übernimmt zu ihren Schulden dann noch 2,87 Millionen Euro der VG Kyllburg", erklärt Zillien. Er hat vor diesem Hintergrund wenig Verständnis dafür, dass die im Fusionsvertrag vereinbarte 2,5-prozentige Sonderumlage für die Gemeinden im Kyllburger Land (siehe Extra) dort nun derart attackiert wird.
So liegt den Ratsmitgliedern unter anderem auch ein Schreiben vor, in dem die Kyllburger CDU-Fraktion ihren Ortsgemeinden empfiehlt, gegen diese Sonderumlage zu stimmen. Und das obwohl beide Verbandsgemeinden auf Grundlage von Ratsbeschlüssen einen Fusionsvertrag unterschrieben und damit auch der Sonderumlage zugestimmt haben.
"Ich finde das jetzt schon sehr verwunderlich, dass nun in die andere Richtung gearbeitet wird", sagt Bitburg-Lands VG-Bürgermeister Josef Junk und verweist auf zwölf von 21 Gemeinden in der Kyllburger Wald eifel, in denen die Räte nun dafür gestimmt hätten, im Gesetzentwurf zur Fusion den Paragraf 15 zur Sonderumlage ersatzlos zu streichen. Aus seiner Sicht sei weder der vor einem Jahr gefasste Beschluss zur Fusion noch der damit verbundene Vertrag rechtswidrig, erklärt Junk, der trotz dieser Entwicklungen seinen Ratsmitgliedern dazu rät, "die Füße stillzuhalten".
Dem schließt sich auch Willi Fink (FWG) an. "Ich denke, wir sollten das sehr gelassen sehen", sagt Fink, "und wenn die Stadt Kyllburg meint, sie müsste klagen, dann soll sie das tun." Deshalb aber die Fusion infrage zu stellen, spiele doch nur denen in die Hände, die von Anfang an dagegen gewesen seien.
Jürgen Holbach (SPD) hingegen ist der Meinung, dass der Rat "ein klares Zeichen" setzen sollte. "Wir müssen von unserer Seite aus deutlich machen, dass wir keine Fusion um jeden Preis wollen", sagt er.
Einig ist sich der Rat darin, dass es bei der vereinbarten Sonderumlage für Kyllburg bleiben muss. Weshalb die Ratsmitglieder auch einstimmig dafür stimmen, dies in dem vom Innenministerium noch auszuarbeitenden Landesgesetz zur Fusion festzuhalten. uheExtra

Die im Fusionsvertrag festgelegte Sonderumlage für die Gemeinden der VG Kyllburg wird mit der dort deutlich höheren Pro-Kopf-Verschuldung begründet. Für die Ermittlung dieser Finanzdaten wurden Zahlen aus den Haushaltsplänen 2012 herangezogen - und damit Prognosen, da beide Verbandsgemeinden seinerzeit noch keine Abschlüsse für die Jahre 2009 bis 2011 vorgelegt hatten. Da mittlerweile jedoch in Kyllburg die Abschlüsse für 2009 und 2010 fertig sind und diese ein deutlich besseres Ergebnis aufweisen als angesetzt, läuft die CDU im Kyllburger Land Sturm gegen die Sonderumlage. Laut Fusionsvertrag soll diese für einen Zeitraum von zehn Jahren gelten. In dieser Zeit sollen die Gemeinden der VG Kyllburg zusätzlich zu der gemeinsamen Umlage (also dem Geld, das die Gemeinden von ihren Einnahmen an die VG abführen müssen) noch weitere 2,5 Prozent beisteuern. Gegenüber der derzeitigen Situation wäre das jedoch kein Nachteil für Kyllburg. So liegt die VG-Umlage in Bitburg-Land bei 44 Prozent, in der VG Kyllburg bei 46,5 Prozent, also ohnehin schon 2,5 Prozent höher. uhe

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