Keine Hilfe, wenn es schneit

Prüm · Noch ist das große Schneetreiben in Prüm ausgeblieben, dennoch gibt es Senioren, die es bereits beim Gedanken an die weiße Pracht graut. Beim Erfüllen ihrer Räumpflicht können sie nämlich keine Hilfe vom Winterdienst der Stadt erwarten. Wollen sie keinen kommerziellen Dienst beauftragen, ist es schwer, ehrenamtliche Unterstützung zu finden. Eine Helferbörse könnte die Lösung sein - sie gibt es aber nicht.

 Viele ältere Menschen schaffen es nicht, den Schnee vor ihrer Haustüre wegzuschippen. TV-Foto: Archiv/Fritz-Peter Linden

Viele ältere Menschen schaffen es nicht, den Schnee vor ihrer Haustüre wegzuschippen. TV-Foto: Archiv/Fritz-Peter Linden

Prüm. Milde Temperaturen und Nieselwetter bestimmten den Jahreswechsel. Nur wenige Schneeflocken fielen vor dem Weihnachtsfest auf Prüms Straßen, doch eins ist gewiss - irgendwann wird es so weit sein, und die Waldstadt zeigt sich wieder in ihrer vollen weißen Pracht.
So romantisch und idyllisch der Anblick der eingeschneiten Abteistadt auch sein mag, gerade ältere Prümer sehen sich bei stärkerem Schneefall vor einem nur schwer lösbaren Problem: Wie können sie ihrer Räum- und Streupflicht nachkommen?
Stadt hat keine Kapazitäten


Stadtbürgermeisterin Mathilde Weinandy kennt die Problematik. Schon als Anfang Dezember die wenigen ersten und bisher letzten Flocken des Winters gefallen sind, klingelte regelmäßig das Rathaustelefon: "Viele Leute haben sich in diesem Winter bei uns gemeldet und angefragt, ob die Stadt nicht dabei helfen könnte, den Schnee vor ihren Haustüren loszuwerden. Leider können wir das nicht, dafür haben wir einfach nicht die Kapazitäten." Gerade Senioren seien oft körperlich nicht mehr in der Lage, die Gehwege vor ihren Haustüren schneefrei zu halten, eine zuständige nichtkommerzielle Hilfseinrichtung gebe es aber nicht.
Wer einen Winterdienst nicht bezahlen will oder kann, bleibt offenbar auf der Strecke. "Schon vor einigen Jahren wurde das Problem diskutiert und über die Gründung einer Räumdienstbörse nachgedacht. Dazu kam es bisher aber nicht", sagt Weinandy. Die Angelegenheit sei scheinbar schlicht im Sande verlaufen - das Problem blieb aber bestehen.
Doch an wen können sich betagtere Bürger wenden, wenn vor ihrer Tür der weiße Teppich wächst und wächst und sich die Schneewehen auftürmen? "Leider bin ich da selber ratlos", sagt Weinandy. Sie hält an der Idee einer Börse fest, um auf kleiner Ebene den Prümern zu helfen. Denn eins ist einfach sicher: Für das Räumen der Gehwege sind die Anwohner zuständig.
Auch Michael Fasen, Dienststellenleiter bei der Caritas in Prüm, hat keinen passenden Tipp: "Manch älterer Mensch bekommt vielleicht noch Unterstützung durch einen Besuchs- oder Begleitdienst", sagt Fasen, "eine zentrale Anlaufstelle gibt es aber meines Wissens nach nicht."
Erdal Dogan, Vorsitzender des Seniorenbeirats des Eifelkreises Bitburg-Prüm, ist angesichts der Suche nach einem Ansprechpartner ratlos: "Das Problem ist mir schon bekannt. Es gibt aber meines Wissens nach keine Einrichtung, an die sich Senioren direkt wenden könnten." Genau an dieser Stelle zeige sich einmal mehr, dass es sinnvoll sei, in den Kommunen vor Ort Anlaufstellen für die Belange älterer Bürger einzurichten.
"Als Seniorenbeirat des Kreises sind wir einfach nicht die richtigen Ansprechpartner für solche Themen", sagt Dogan. Könnten ältere Bürger sich mit ihren Problemen in den Kommunen direkt an ein Seniorenbüro oder einen Seniorenbeirat in ihrem Heimatort wenden, würden solche Fragestellungen viel schneller von politischen Gremien bemerkt und behandelt.
Lieber Leser, räumen Sie Schnee für Ihre Nachbarn oder kennen Sie eine Art Börse, die Ihnen dabei geholfen hat, jemanden zu finden, der Ihren Gehweg räumt?
Oder haben Sie möglicherweise eine Idee, wie man das Problem lösen kann? Bitte mailen Sie kurz an: echo@volksfreund.de, Namen und Anschrift nicht vergessen.
Extra

Paragraf 7 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Prüm von 1966 verpflichtet Grundstückseigentümer dazu, bei Schneefall Gehwege zu räumen und gegebenenfalls mit einem abstumpfenden Streugut zu sichern. Hausbesitzer übertragen diese Pflicht häufig auf ihre Mieter. In der Satzung wird betont, dass Schnee unverzüglich während der üblichen Verkehrszeiten zu beseitigen ist. Bei Tauwetter bestehe zudem eine Pflicht, Abflussrinnen freizuhalten. Die Räumung und Streuung müsse so vorgenommen werden, dass auf Gehwegen ein durchgehender Streifen für Fußgänger nutzbar ist. aff

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