Keine Kontrollen bei Waffenbesitzern

Bitburg · Wird im Eifelkreis Bitburg-Prüm überprüft, ob sich Waffenbesitzer an die Vorschriften in Sachen Aufbewahrung halten? Nein. Es gibt keine Kontrolleure. Und die Waffenbehörde hat nach eigenen Angaben auch nur unzureichende rechtliche Möglichkeiten.

Bitburg. In der Urteilsbegründung des Amtsgerichts Bitburg, das vergangene Woche einen 59-jährigen Bitburger unter anderem wegen illegalen Waffenbesitzes zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt hat, ist auch Kritik an der Ordnungsbehörde des Eifelkreises lautgeworden (der TV berichtete). Der Mann, der der Behörde als Besitzer von 140 legalen Waffen bekannt war, wurde über Jahrzehnte nicht kontrolliert. Auch nicht, als nach dem Amoklauf von Winnenden 2009 die gesetzlichen Regelungen verschärft worden waren.
Die Kreisverwaltung weist die Kritik zurück, die vornehmlich der Vorsitzende Richter des Schöffengerichts, Udo May, in der Urteilsbegründung am vergangenen Mittwoch geübt hatte. Auf Anfrage des Trierischen Volksfreunds erklärt Gisela Mayer-Schlöder von der Kreisverwaltung, dass es den Waffenbehörden seit dem 1. Oktober 2009 zwar gesetzlich möglich ist, die sichere Aufbewahrung von Waffen bei bekannten Waffenbesitzern auch ohne Verdacht auf Verstöße zu überprüfen. Allerdings dürfe eine Überprüfung von Wohnräumen nicht gegen den Willen des Waffenbesitzers erfolgen. Nur zur Verhütung dringender Gefahren dürften Kontrolleure - gemeinsam mit der Polizei - Wohnräume betreten. Will heißen: Wenn ein Waffenbesitzer nicht konkret eines Verstoßes im Zusammenhang mit der Aufbewahrung der Waffen verdächtig ist, können Kontrolleure nur mit seiner Zustimmung den Waffenschrank kontrollieren. Und genau da endet auch schon die Befugnis. Weitere Räume dürfen erst gar nicht überprüft werden.
Die Problematik geht laut Mayer-Schlöder aber sogar noch weiter. "Verdachtsunabhängige Kontrollen müssen wir gegenüber dem Waffenbesitzer sogar ankündigen", sagt sie und verweist auf eine schriftliche Anweisung des rheinland-pfälzischen Innenministeriums.
Beim Ministerium selbst ist man trotz des Schriftstücks anderer Meinung: "Eine Kontrolle muss nicht angekündigt werden. Die rheinland-pfälzischen Waffenbehörden führen unseres Wissens nach angekündigte wie nicht angekündigte Kontrollen durch. Mehrheitlich, aus Gründen der Zweckmäßigkeit, sind es Kontrollen nach Terminabsprache. Die Vorgehensweise liegt im Ermessen der zuständigen Behörde", sagt Ministeriumssprecher Eric Schaefer.
Im konkreten Fall in Bitburg wäre es also vielleicht so gelaufen: Die Behörde der Kreisverwaltung ruft beim Waffenbesitzer an und stimmt mit ihm einen Termin für eine Kontrolle seiner Waffenschränke ab. Dann überprüft ihn ein Kontrolleur und gleicht die Anzahl der vorhandenen Waffen mit denen auf der Besitzkarte ab.
Passt alles - sind also die 140 eingetragenen Waffen im Schrank - geht er wieder. Ohne einmal in eine Werkstatt oder andere Räume geschaut zu haben, in denen weitere 140 illegale Waffen und mehr als 63 Kilogramm explosives Schießpulver lagern. Es wäre vielleicht so gelaufen - wenn der Eifelkreis denn überhaupt einen Kontrolleur hätte. Das ist derzeit nämlich nicht der Fall. Eine Stelle sei laut Mayer-Schlöder zwar genehmigt und eingerichtet, aber nicht besetzt.
Es gibt im Eifelkreis Bitburg-Prüm also niemanden, der Waffenbesitzer kontrolliert. Und vor dem Hintergrund der Ankündigungen sei es ja sowieso unsinnig, deutet Gisela Mayer-Schlöder an. "Wir haben nichts falsch gemacht", sagt sie für ihre Behörde.Meinung

Schwarze Schafe und schlaffe Gesetze
Die Verordnung, nach der Waffenbesitzer kontrolliert werden können, ist ein Witz! Jedem Bürger mit gesundem Menschenverstand sollte doch klar sein, dass angekündigte Kontrollen schwarze Schafe nicht gezielt auffliegen lassen können. Und wenn einer doch was zu verbergen hat und die Kontrolleure nicht in sein Waffenzimmer lässt? Dann passiert vorerst nichts. Im schlimmsten Fall verliert er irgendwann die Berechtigung, seine legalen Waffen zu besitzen, eventuelle illegale Waffen werden gar nicht entdeckt. Die meisten Waffenbesitzer sind verantwortungsvoll, nutzen Schusswaffen als Sportgerät oder als Jäger sogar zum Naturschutz.Die wenigen schwarzen Schafe allerdings sind gefährlich! Nicht nur, weil sie selbst zur Bedrohung werden können. Was wäre, wenn jemand bei dem jüngst Verurteilten eingebrochen wäre, sich zwei, drei, vier der frei herumliegenden Waffen mitgenommen und irgendwo ein Blutbad angerichtet hätte? Siehe Winnenden, Erfurt, …! Um so etwas zu verhindern, helfen solche Larifari-Gesetze nicht. Aber genau so wie diese Alibi-Verordnung ruft Unverständnis hervor, dass der Eifelkreis nicht mal einen Kontrolleur eingestellt hat. Insofern hat man hier doch etwas falsch gemacht. Lieber möglichst viele angekündigte Kontrollen - der Abschreckung wegen -als gar keine Kontrollen. s.eisenkraemer@volksfreund.de

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