Keine Rotoren

UPPERSHAUSEN/TRIER. (har/red) Das Verwaltungsgericht Trier hat die Klagen von vier Windkraftbetreibern auf Erteilung von Baugenehmigungen beziehungsweise Bauvorbescheiden zur Errichtung von acht Windkraftanlagen auf der Gemarkung Uppershausen (Verbandsgemeinde Neuerburg) abgewiesen.

Die teilweise im Naturpark Südeifel geplanten Anlagen sollten an Standorten errichtet werden, die sowohl im Entwurf der Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans für die Region Trier - Teilbereich Windenergie - als auch im Flächennutzungsplan der VG Neuerburg als Ausschlussbereiche für die Windkraftnutzung ausgewiesen sind.

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