Keine Ruhe in Bleialf

Bleialf · Kein Ende im Urheberrechtsstreit zwischen dem Künstler Roland Hagen und dem Gewerbeverein Bleialf: Nach der Niederlage vor dem Landgericht Trier hat der Künstler Berufung eingelegt. Jetzt muss das Oberlandesgericht in der Sache entscheiden.

Bleialf. Der Rechtsstreit zwischen dem Künstler Roland Hagen und dem Gewerbeverein Bleialf (Eifelkreis Bitburg-Prüm) geht in die nächste Runde: Nachdem das Landgericht Trier die Klage des Künstlers zurückgewiesen hatte, will dieser nun vor dem Oberlandesgericht in Berufung gehen. Das bestätigt Hagen auf TV-Anfrage. Er fordert vom Gewerbeverein rund 23 000 Euro, weil dieser Federzeichnungen von ihm ohne Erlaubnis etwa auf einer Werbetafel verwendet haben soll (der TV berichtete). Entgegen der Ansicht des Landgerichts sei in der mündlichen Verhandlung sehr wohl deutlich geworden, dass die fragliche Werbetafel damals vom Gewerbeverein organisiert worden sei. Das sei eine "falsche Beweiswürdigung" des Gerichts und daher zu beanstanden, sagt Hagen weiter.
Auf einer Sitzung informierte nun Vorstandsmitglied Dirk Schnelting die Mitglieder des Gewerbevereins über diese neue Entwicklung und den bisherigen Verlauf des Verfahrens. "Das Urteil des Landgerichts war für uns in jeder Hinsicht positiv und sehr eindeutig", sagt Schnelting.
Hagen habe vor Gericht keinen seiner Vorwürfe ausreichend belegen können: Weder habe er Drucksachen des Gewerbevereins mit seinen Zeichnungen vorlegen können, noch hätten die Zeugen bestätigen können, dass die beanstandete Internetseite vom Gewerbeverein stammt. Darüber hinaus sei nach Ansicht der Richterin auch die Verantwortlichkeit des Gewerbevereins für die Werbetafel nicht bewiesen. Nach der mündlichen Verhandlung habe er weitere Zeugen hören wollen, was aber vom Gericht zurückgewiesen worden sei, berichtet Schnelting. "Das Ganze war für Hagen ein einziges Desaster." Umso überraschter sei er, dass der Künstler in Berufung gehen wolle. Dafür habe er bereits einen Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt, über den aber noch nicht entschieden sei, sagt Schnelting. "Wir finden dieses Verhalten nur noch seltsam und nicht nachvollziehbar."
Lob findet Schnelting hingegen für die Gemeinde Bleialf, die wegen der Verwendung der Zeichnungen auf der Internetseite der Gemeinde 400 Euro an den Kunstverein von Roland Hagen gezahlt hatte, um ein ähnliches Urheberrechtsverfahren abzuwenden. "Diese Entscheidung war richtig", sagt Schnelting. Der Sachverhalt sei aber anders, weil die Seite bleialf.de klar der Gemeinde zuzuordnen sei. Deshalb habe man gut daran getan, nach Absprache mit einem Anwalt einen Vergleich zu schließen und so das Prozesskostenrisiko zu vermeiden. Für Unruhe sorgt unterdessen ein Schreiben Hagens an sämtliche Gewerbevereinsmitglieder, in dem dieser dazu auffordert, unter anderem Fragen zu dem Zustandekommen der Werbetafel Mitte der 1990er Jahre zu beantworten und Schadensersatzforderungen ankündigt, sollten falsche oder unvollständige Angaben gemacht werden. "Diese Fragen wurden aber von uns im Prozess ausreichend beantwortet", sagt Schnelting. Darüber hinaus sei ihrer Auffassung nach die Verjährungsfrist der Urheberrechtsverletzung abgelaufen, so dass der Künstler keinerlei Anspruch auf Auskunft seitens der Mitglieder habe. "Wir finden dieses Verhalten sehr befremdlich."Extra

Mittlerweile hat sich auch die Staatsanwaltschaft Trier in den Streit eingeschaltet. Sie ermittelt gegen den Künstler Roland Hagen, weil dieser - angeblich nachdem er 400 Euro von der Gemeinde für die Verwendung der Zeichnungen auf der Internetseite bleialf.de erhalten hatte - vom Gewerbeverein ebenfalls Geld wegen desselben Urheberrechtsverstoßes gefordert habe. Man habe den Sachverhalt der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, sagt Dirk Schnelting, Kassierer des Gewerbevereins. Nun sei es Sache der Behörde zu ermitteln, ob ein Rechtsverstoß vorliege. Er selbst wolle das nicht bewerten. Hagen hält indes den Vorwurf für aus der Luft gegriffen. Seine Forderung beziehe sich auf die Verwendung seiner Zeichnungen auf der Werbetafel. In seiner Klage sei die Internetseite zwar erwähnt, aber nur deshalb, weil er nicht sicher gewesen sei, ob Gewerbeverein oder Gemeinde dafür verantwortlich seien. Eine Geldforderung habe er daraus nicht abgeleitet. ch

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