Kellnerin nach Kneipenbesuch belästigt

Das Amtsgericht Bitburg hat am Mittwoch einen 59-Jährigen aus dem Eifelkreis Bitburg-Prüm wegen sexueller Nötigung in einem minderschweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Zudem wurde dem Mann auferlegt, seinem Opfer ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro zu zahlen.

Bitburg. (neb) Der Blick des Angeklagten im Sitzungssaal 124 des Bitburger Amtsgerichts wandert am Mittwoch entweder nach links zu der Stelle, wo sein Verteidiger Platz genommen hat, nach vorne zur Richterbank oder nach unten auf seine vor ihm gefalteten Hände. Nach rechts, dorthin, wo neben Staatsanwältin Katrin Schneider auch noch eine junge Frau mit ihrer Anwältin sitzt, schaut der 59-Jährige nicht. Die 20-Jährige tritt als Nebenklägerin in dem Prozess wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung auf. Während sie dem Mann auf der Anklagebank mehrfach direkt ins Gesicht blickt, vermeidet dieser jeglichen Augenkontakt.

Ausdruck seines schlechten Gewissens? Oder ein Zeichen von Scham? Möglicherweise ist es beides. Denn gleich zu Beginn der Verhandlung lässt der Angeklagte über seinen Verteidiger Heinz Neuhaus einräumen, dass die Vorwürfe zutreffen. Nur selbst vor Gericht das Wort zu ergreifen, das gelingt dem Eifeler nicht.

Der 59-Jährige gibt mit der Erklärung seines Anwalts zu, im Juni 2009 eine heute 20-jährige Kellnerin nach einem Kneipenbesuch sexuell belästigt und sie unsittlich berührt zu haben. Die junge Frau hatte ihm nach ihrem Schichtende angeboten, ihn angesichts des starken Regens nach Hause zu fahren.

Acht Bier soll der Eifeler getrunken haben, bevor es zu dem Übergriff im Sommer 2009 kam. Es ist nicht das erste Mal, dass der 59-Jährige vor Gericht steht, nachdem er zu tief ins Glas geschaut hat: Im August 2010 wurde er nach einer Trunkenheitsfahrt wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilt. "Sie müssen sich überlegen, ob Sie ein Alkoholproblem haben und gegebenenfalls etwas dagegen tun", wendet sich Richter Udo May an den Angeklagten.

Die junge Frau muss dagegen nicht gehört werden: Durch das Geständnis bleibt der 20-Jährigen eine Aussage vor Gericht erspart - ein Umstand, den das Gericht in seiner Urteilsverkündung zugunsten des 59-Jährigen auslegt: Es verurteilt ihn wegen sexueller Nötigung in einem minderschweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung, verbunden mit der Auflage, 500 Euro Schmerzensgeld an sein Opfer zu zahlen. Denn dass die Geschehnisse nicht spurlos an der 20-Jährigen vorübergegangen sind, macht ihre Anwältin Elfriede Fuchs deutlich: "Meine Mandantin ist seit diesem Vorfall sehr ängstlich und geht abends nur noch in Begleitung ihres Freundes vor die Tür."

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