Kind ertrinkt im Schwimmbad: Verfahren gegen Mutter eingestellt

Bitburg/Trier · Das Ermittlungsverfahren gegen die Mutter des dreijährigen Mädchens, das Mitte Juni im Bitburger Cascade-Bad ertrunken ist, wurde eingestellt. Dennoch beschäftigt der Fall weiterhin die Staatsanwaltschaft. Noch ist offen, ob die Bademeister mitverantwortlich sind.

(scho) Das Schlimmste, was Eltern passieren kann, ist für eine Mutter aus dem Altkreis Prüm vor drei Monaten eingetreten: der Tod des eigenen Kindes. Die Frau war mit ihrer dreijährigen Tochter im Bitburger Cascade-Bad. Das Mädchen, das keine Schwimmflügel getragen hatte, entwischte in einem unbeaufsichtigten Moment ins Erlebnisbecken und ertrank. Seither ermittelt die Staatsanwaltschaft Trier (der TV berichtete). Inzwischen gibt es ein erstes Ergebnis: „Gegen die beschuldigte Mutter haben wir das Ermittlungsverfahren eingestellt“, sagt der leitende Oberstaatsanwalt Jürgen Brauer auf TV-Anfrage und beruft sich auf einen Paragrafen der Strafprozessordnung. „Nach dieser Vorschrift kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung einer Tat absehen, wenn die Folgen der Tat den Täter selbst – oder wie hier – einen nahen Angehörigen treffen“, erklärt Brauer. Die Einstellung des Verfahrens gegen die Mutter sei mit Zustimmung des Amtsgerichts Bitburg entschieden worden. „Das Ermittlungsverfahren gegen die Bediensteten des Bades ist noch anhängig“, sagt Brauer. Unter anderem geht es um die Frage, ob die Bademeister ihrer Aufsichtspflicht in vollem Umfang nachgekommen sind.

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