Kinder missbraucht: Gericht bietet mildere Strafe bei Geständnis an

Trier/Bitburg · Vor dem Landgericht Trier hat der Prozess gegen einen 44-jährigen Mann aus Bitburg begonnen. Ihm wird vorgeworfen, zwei Kinder sexuell missbraucht zu haben. Weil er durch ein Geständnis den heute 18 und 13 Jahre alten Jugendlichen eine Aussage ersparen könnte, bietet das Gericht ein milderes Urteil an.

Trier/Bitburg. Nervös sitzt der 18-Jährige am Trierer Landgericht im Zuschauerraum. Daneben Christoph Wieser, der ihn als Nebenkläger vertritt und sich bemüht, den jungen Mann zu beruhigen und ihm zu erklären, was vor Gericht passieren wird. Der Jugendliche knetet die Hände, meidet den Blick auf die Anklagebank, wo der Mann sitzt, der ihn vor neun Jahren missbraucht haben soll. In wenigen Minuten soll er seine Aussage machen. Doch dazu kommt es nicht.
Zehn Fälle angeklagt


Viereinhalb Stunden zuvor hat die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe gegen den 44-jährigen Angeklagten verlesen: Zehn Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern werden darin aufgelistet. So soll der Angeklagte, der bis zu seiner Festnahme in Bitburg wohnte, von Ende September 2006 bis Mitte März 2008 den 1997 geborenen Jungen in vier Fällen missbraucht haben. In der Fachsprache ist von drei "beischlafähnlichen Handlungen" und von einer "sexuellen Handlung" an dem Kind die Rede.
Die weiteren sechs Vorwürfe beziehen sich auf ein zweites Kind, das 2002 geboren wurde. Auch hier sollen zwischen Anfang 2011 und Januar 2012 beischlafähnliche und sexuelle Handlungen stattgefunden haben. Außerdem kommen noch sexuelle Handlungen vor den Jungen zur Anklage.
Bereits im Vorfeld der Hauptverhandlung stand eine Verständigung im Raum: Sollte er gestehen, könne er mit einer Strafe zwischen drei und dreieinhalb Jahren rechnen, erinnert Richter Günther Köhler den Angeklagten zu Verhandlungsbeginn. Der Angeklagte möchte davon jedoch am Morgen keinen Gebrauch machen. Und so berichtet er zunächst von seinem Leben.
Kein Schulabschluss, keine Lehre


Er wurde 1971 als achtes und jüngstes Kind eines LKW-Fahrers und einer Hausfrau geboren. In der Schule sei es nie so richtig rund gelaufen. Bereits die dritte Klasse habe er wiederholen müssen, die vierte ebenfalls. Er sei mit den Lehrern nicht zurechtgekommen, habe zu viele Hausaufgaben erhalten, sagt er. Die Hauptschule habe er nach der siebten Klasse ohne Abschluss verlassen.
Im Anschluss habe er elf Jahre lang bei einem Messerhersteller Maschinen bedient. Er habe auch zwei oder drei Freundinnen gehabt. Um das Jahr 2000 sei er dann mit den Eltern, bei denen er im Übrigen nie ausgezogen war, in die Eifel gezogen. Beide starben in den Folgejahren an Krebs. Interesse an Männern oder Kindern habe er nie gehabt, beteuert er, obwohl er bereits einschlägig vorbestraft ist. 2009 verhängte das Amtsgericht Bitburg eine GeldstrafeS.
Den ersten Nebenkläger kenne er über den Onkel des Jungen, der bei ihm gewohnt habe. Der Junge habe diesen Onkel öfters besucht. Das zweite Opfer, das ebenfalls als Nebenkläger auftritt, habe er über dessen Mutter kennengelernt, mit der er etwa seit 2006 befreundet gewesen sei.
Nach der Pause möchte der Angeklagte doch auf die Verständigung eingehen. Die anwesenden Verfahrensbeteiligten haben der Verständigung bereits zugestimmt. Wenn auch der zweite Nebenkläger, der am ersten Prozesstag noch nicht anwesend war, zustimmt, könnte den beiden Jungen im besten Fall die Aussage vor Gericht erspart bleiben. cli