Kinderpornos verbreitet: Bewährung für 52-Jährigen

Bitburg · Das Amtsgericht in Bitburg hat gestern einen 52-jährigen Mann wegen Besitzes und Verbreitung kinderpornografischer Filme und Bilder zu einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Bitburg. Mit seinem karierten Jacket, der grauen Wollhose und der Lesebrille auf der Nase wirkt der Angeklagte unauffällig, beinahe seriös. Doch dem 52-jährigen Mann aus der Eifel wird vorgeworfen, Kinderpornos besessen und verbreitet zu haben, was er zunächst abstreitet, später mit Einschränkung einräumt. Laut Anklage soll der Mann im Oktober 2011 einen Videofilm im Internet zur Verfügung gestellt haben, der den sexuellen Missbrauch eines etwa siebenjährigen Mädchens zeigt. In dem Film war zu erkennen, wie das Mädchen unsittlich berührt wird. Durch die Nutzung einer Internet-Plattform war es auch anderen Personen möglich, sich diesen Film herunterzuladen. Im Dezember 2012 wurden in seinem Büro auf einem Computer und einem Laptop weitere 3375 kinderpornografische Abbildungen und Filme gefunden. Zu diesen Vorwürfen von Udo May, Richter am Amtsgericht Bitburg befragt, antwortet der Angeklagte: "Mir ist nichts darüber bekannt." Der studierte Jurist, der mit seiner Firma Software- und Unternehmensberatung anbietet, behauptet, dass sowohl seine Reinigungskraft als auch Bürokraft Zugang zum Computer gehabt haben. Nach einer Unterbrechung, in der sich Staatsanwältin Hilal Tanrisever und Verteidiger Christian Kreuter besprechen, besinnt sich der wortkarge Angeklagte. Sein Verteidiger erklärt, dass sein Mandant die Verantwortung übernimmt, jedoch mit der Einschränkung, dass er nicht wissentlich pornografisches Material verbreitet habe.
Die Staatsanwältin beantragt daraufhin eine Strafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung. Der Richter und seine beiden Schöffen verurteilen den nicht vorbestraften Mann zu einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung.
Außerdem empfiehlt ihm May, therapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen, um einen Rückfall auszuschließen. sn

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