Klage gegen Gewerbeverein wird neu verhandelt

Bleialf/Trier · Das Landgericht Trier hat eine Klage wegen Urheberrechtsverletzungen gegen den Gewerbevereins Bleialf zu Unrecht abgewiesen, hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden. Die Richter hätten weitere Zeugen hören müssen. Der Prozess wird nun wieder aufgenommen.

Bleialf/Trier. Weil der Gewerbeverein Bleialf ohne Erlaubnis Zeichnungen von ihm benutzt habe, verklagte der Künstler Roland Hagen aus Buchet den Verein auf Unterlassung und Schadenersatz von 23 522,50 Euro (der TV berichtete). Das Landgericht Trier wies jedoch Ende Juni 2012 seine Klage ab. Der Künstler sah sich allerdings im Recht und legte vor dem Oberlandesgericht Koblenz Berufung ein.
Tatsächlich haben die Koblenzer Richter das erste Urteil aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Trier zurückverwiesen. Im April 2014 soll der Streit in eine neue Runde gehen. Der Künstler hat seine Schadenersatzforderung auf 10 020 Euro reduziert.
Der Fall:
Vier Zeichnungen habe der Verein auf einer Werbetafel, die mindestens bis Ende 2010 im Ort gestanden habe, ohne seine Erlaubnis benutzt, erklärte Hagen in der Verhandlung. Auch im Internet seien sie verwendet worden. Der Gewerbeverein verteidigte sich: Die Internetseite "Alles in Bleialf" habe keine Verbindung zum Verein, von der Werbetafel wisse man nichts.

Das Urteil: Das Landgericht Trier wies die Klage ab. Der Künstler habe seine Ansprüche nicht ausreichend belegen können.

Die Zurückweisung: Das Landgericht Trier hat mittlerweile einen Termin für die Wiederaufnahme des Verfahrens angesetzt. Die Richter hätten die mündliche Verhandlung erneut aufnehmen müssen, um neue vom Kläger benannte Zeugen anzuhören, argumentierte das Oberverwaltungsgericht. Im neuen Verfahren hat der Kläger nicht nur seine Schadenersatzforderung gesenkt, sondern verfolgt die Unterlassungsklage nur noch hinsichtlich der Werbetafel. aff

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