Koblenzer Gericht erteilt Kyllburg eine Abfuhr

Kyllburg · Die Stadt Kyllburg und ein Mitglied ihres Stadtrats können den Vertrag über die freiwillige Fusion der Verbandsgemeinde (VG) Kyllburg mit der VG Bitburg-Land nicht gerichtlich überprüfen lassen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden.


Die Stadt Kyllburg hatte im Juli mit einem Eilantrag gegen den Fusionsvertrag der VG Bitburg-Land für Aufsehen gesorgt. Die Stadt hält den Vertrag, der Basis für den Zusammenschluss der beiden Verbandsgemeinden zum 1. Juli 2014 ist, für rechtswidrig. Dass die Orte des Kyllburger Lands aufgrund der Verschuldung der VG Kyllburg eine höhere Umlage zahlen sollen als die im Bitburger Land, ist der Stadt ebenso ein Dorn im Auge wie die Tatsache, dass der zukünftige Verwaltungssitz in der Stadt Bitburg geplant wird.
Schützenhilfe bekam Kyllburg beim Kampf gegen den Fusionsvertrag von der Kölner Anwaltskanzlei Classen, Fuhrmanns und Partner. Die von der Stadt beauftragte Kanzlei kam in einem Gutachten zu dem Schluss, dass der Vertrag rechtswidrig sei. Daraufhin hatte die Stadt Kyllburg Klage gegen die Verbandsgemeinde Kyllburg erhoben. Aber schon das Trierer Verwaltungsgericht hatte die Klage abgewiesen. Die Stadt legte Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) ein, das diese nun zurückwies. "Bereits bei Stellung des Eilantrags dürfte den Antragstellern das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis gefehlt haben", heißt es vom OVG. Denn die Fusion werde nicht durch den Fusionsvertrag, sondern durch das am 29. November in Kraft getretene Landesgesetz bewirkt. An dessen Existenz würde eine einstweilige Anordnung nichts ändern. kah/scho

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