Kollision mit Drohne: Flugkörper stürzt in der Südeifel auf ein fahrendes Auto

Alsdorf/Irrel/Bitburg · Wie die Polizei heute mitgeteilt hat, soll am Wochenende eine ferngesteuerte Drohne auf ein Auto, das auf der B257 bei Alsdorf in der Südeifel unterwegs war, gestürzt sein. Verletzt wurde niemand.

Das Fluggerät soll auf die Motorhaube des Wagens und von dort in den Straßengraben gekracht sein. Die 44-jährige Autofahrerin aus Darmstadt blieb unverletzt. Sie fuhr nach der Kollision weiter und stoppte ihren Wagen erst in Irrel, wo sie verschiedene Kratzer an ihrem Fahrzeug feststellte, die von dem Aufprall stammen sollen. Sie meldete den Vorfall anschließend bei der Polizei in Bitburg. Die ermittelt jetzt unter anderem wegen Verkehrsunfallflucht. Weder die Drohne noch die Person, die den Flugkörper ferngesteuert hat, konnten bisher gefunden werden.

Der Vorfall ereignete sich am Samstagabend, 23. Juli, gegen 19.10 Uhr auf der B 257 bei Alsdorf (VG Südeifel).
Die Polizeiinspektion Bitburg, Telefon 06561/96850, bittet um Zeugenhinweise.
EXTRA Hinweis der Polizei


Die Polizei weist darauf hin, dass der Betrieb von Drohnen im öffentlichen Raum an rechtliche Vorschriften gebunden ist. So dürfen Drohnen bis fünf Kilogramm Gesamtmasse nur zum Zweck von Sport- oder Freizeitgestaltung ohne Aufstiegsgenehmigung genutzt werden. Allerdings gelten hier auch rechtliche Vorgaben. So dürfen zum Beispiel Menschenmassen oder Industrieanlagen nicht überflogen werden. Wer Kameraaufnahmen machen will, muss die Persönlichkeitsrechte gefilmter Personen und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten. Keinesfalls dürfen Personen oder Sachen gefährdet werden. In jedem Fall dürfen Drohnen nur innerhalb der Sichtweite der steuernden Person geflogen werden. Zuwiderhandlungen können mit hohen Bußgeldern oder im Falle strafrechtlich relevanter Verstöße mit Geld- oder Haftstrafen geahndet werden. Hinzu kommen mögliche Schadensersatzansprüche geschädigter Personen. Die gewerbliche Nutzung von Drohnen unterliegt weiteren Vorgaben des Luftverkehrsgesetzes und der Luftverkehrsordnung. Diese Flüge müssen in jedem Fall genehmigt werden. red

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