Kommentar zum Beschäftigungsverbot für einen Flüchtling Versteh’s einer

Wir haben Menschen im Land, die sich jeder Integration verweigern, nachgewiesen kriminell sind – und nicht abgeschoben werden können, weil sich immer noch irgendein juristischer Winkel findet, von dem aus man das hinauszögern kann.

Kommentar zum Beschäftigungsverbot für einen Flüchtling
Foto: TV/Schramm, Johannes

Auf der anderen Seite stehen jene Migranten und Flüchtlinge, die alles dafür tun, hier zurechtzukommen – und in unseren Betrieben willkommen sind, denn viele sind auf zugewanderte Mitarbeiter angewiesen. Weil es an Eingeborenen fehlt, die den Job machen können. Oder wollen. Vor diesem Hintergrund ist das Beschäftigungsverbot für Esmat Rahemi schwer zu verstehen – zumal er ja zur Ausbildung zugelassen wurde.

Ja, es bleiben Fragen. Angesichts der Schilderungen seiner Eifeler Fürsprecher verfestigt sich aber ein Eindruck: Der Vorwurf, er habe sich nicht ausreichend bemüht, scheint nach jetzigem Stand schwer aufrechtzuerhalten.

f.linden@volksfreund.de

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