KOMMUNALREFORM

Zum Klartext "Nehmt den Wind aus löchrigen Segeln" von Lars Ross (TV vom 14. Dezember):

Herr Ross schreibt, als habe er alles vorher gewusst. Er meint, die Klage der Stadt Kyllburg hätte von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg gehabt und sei ein Produkt klagewütiger Rechtsanwälte gewesen. Wenn das Verfahren aber so aussichtslos war, müsste man fragen: Warum haben sich dann die Verbandsgemeinden renommierte Rechtsbeistände geleistet, wenn die Chancen des Antrags derart gering waren? Die Verbandsgemeinden hätten sich zumindest vor dem Verwaltungsgericht ohne irgendwelche Kosten selbst vertreten können. Warum hat sich das Oberverwaltungsgericht trotz des laufenden Eilverfahrens mit seiner Entscheidung bis nach der Verabschiedung des Fusionsgesetzes Zeit gelassen, wenn der Antrag vermeintlich ganz leicht auch vorher hätte abgewiesen werden können? Warum mussten die Rechtsbeistände der beiden Verbandsgemeinden Schriftsätze von zusammen über 70 Seiten zu einer angeblich "absurden Klage" verfassen? Warum haben die beiden Verbandsgemeinden einen für alle Seiten kostengünstigen Vergleichsvorschlag der Stadt abgelehnt, der vorsah, dem Fusionsvertrag im Gesetzgebungsverfahren keine Rechts- und Bindungswirkung mehr zuzusprechen? Herr Ross schließt vom Unterliegen im juristisch komplizierten Eilverfahren auf dessen Aussichtslosigkeit. Wäre eine solche Argumentation richtig, könnten alle obersten Gerichtshöfe abgeschafft werden. Schließlich würden sie sich ja nur noch mit vermeintlich aussichtslosen Beschwerden aus der Vorinstanz beschäftigen. Nicht umsonst heißt es aber im Volksmund: Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand! Über das Risiko eines Gerichtsverfahrens war sich die Stadt, ohne anderweitige Verbündete, von Anfang an im Klaren und wurde darüber von unserem Rechtsbeistand vollumfänglich aufgeklärt. Der Rat der Stadt Kyllburg hat sich jedoch entschieden, für die Interessen der Stadt, und eben nicht alles abzusegnen, was von "oben kommt" und für uns nachteilig ist. Wir gehen deshalb aus dem Verfahren mit erhobenem Haupt. All dies hätten wir und unsere beauftragte Kanzlei gerne dem Redakteur erläutert, wären wir denn gefragt worden. Das hätte aber vorausgesetzt, sich weniger Gedanken über anwaltliche, sondern über die journalistische Ethik zu machen, wozu auch gehört, Kritisierten vorher die Möglichkeit einer Stellungnahme einzuräumen. Zudem kommt der Tageszeitung mit dem regionalen Pressemonopol auch ein Meinungsbildungsmonopol zu, das erhebliche Verantwortung in der Ausgewogenheit der Veröffentlichung fordert, was ich in diesem Falle aber sehr vermisse. Wolfgang Krämer, Kyllburg

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